Zahlungen in einen Zusatzrentenplan sind bis zu einer Höhe von 5165 Euro vollständig vom Jahreseinkommen abzugsfähig, unabhängig davon, ob für sich selbst oder für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder, das heißt h auch für die Kinder, geleistet werden. <BR /><BR />Marco Pirolo vom CAAF CGIL-AGB weist darauf hin, dass Steuerzahler, die bis zum 31. Dezember Einzahlungen an das Zusatzrentensystem leisten, den Steuervorteil direkt in ihrer Steuererklärung für das Jahr 2023 in Anspruch nehmen können und somit bereits in ihrer Gehaltsabrechnung für Juli 2023 vom Steuervorteil profitieren können. <BR /><BR />Zudem erinnert Pirolo, dass in der Provinz Bozen das Modell des „Bausparens“ es noch interessanter mache, frühzeitig einer Pensionskasse beizutreten, um die Möglichkeit zu haben, ein gefördertes Darlehen zu erhalten. <BR /><BR /><b>Auch öffentlich Bedienstete können Steuervorteile genießen</b><BR /><BR />„Mütter und Väter können für ihre Kinder bereits in den ersten Lebensjahren des Kindes Zahlungen an eine Pensionskasse leisten. Wenn Kinder frühzeitig in das Zusatzrentensystem aufgenommen werden, kann mehr Kapital angesammelt werden, und auch die künftige Rente wird höher ausfallen“, so Pirolo.<BR /><BR />Bei der Berechnung der Obergrenze werden der Anteil des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sowie die gezahlten Beiträge zugunsten der steuerlich zu Lasten lebenden Personen berücksichtigt, während die von den Arbeitnehmern gezahlte Abfindung ausgeschlossen bleibt. Je höher der Beitrag zur Zusatzrente und das Einkommen ist, desto höher ist die Steuerersparnis. Pirolo weist abschließend darauf hin, dass öffentlich Bedienstete seit 2018 das gleiche Steuersystem haben und daher die gleichen Steuervorteile genießen können, wie sie für den privaten Sektor vorgesehen sind.<BR />