Weil die gesetzliche Grundlage fehlt, gilt seit 1. Juli 2020 für das Gastgewerbe de facto ein Baustopp. Das will die Landesregierung in dieser Woche ändern. Aber wie soll das mit der inzwischen angekündigten Betten-Obergrenze für den Tourismus zusammengehen? <BR /><BR /><BR /><BR /><i>Von Barbara Varesco</i><BR /><BR /><BR />Seit 1. Juli 2020 ist das neue Raumordnungsgesetz in Kraft. Aber für einen der sensibelsten Bereiche – den Tourismus – fehlt bis heute die Verordnung zur Umsetzung. Weil die Verordnungen zum alten Urbanistikgesetz nicht mehr anwendbar sind, sorgte das Inkrafttreten des neuen Gesetzes de facto also für einen 8-monatigen Stillstand bei gastgewerblichen Bauten jeder Art.<BR /><BR /><BR />Das will die Landesregierung jetzt ändern. In Absprache mit Landesrätin Maria Kuenzer legt Landesrat Arnold Schuler die neue Verordnung vor. Erlaubt werden heute allerdings nur qualitative Erweiterungen. Dies kann eine neue Wellnessanlage sein, das Aufhübschen der Rezeption oder ein größerer Speisesaal. Erlaubt ist auch, aus 4 Zimmern 3 zu machen, um die Qualität zu steigern. Ziel der Qualitätssteigerung ist oft der Aufstieg in der Sterne-Kategorie. Diese ist aber immer nur von einer Kategorie in die nächsthöhere möglich: Von 3 Sternen auf 5 in einem Rutsch spielt sich nicht mehr.<BR /><BR /><b>Quantitative Erweiterung?</b><BR /><BR />Die eigentliche Nachricht ist jedoch, dass ein gewichtiger Teil der Durchführungsverordnung fehlt. „Derzeit genehmigen wir keine qualitative Erweiterung und damit keine zusätzlichen Betten“, sagt Landesrat Schuler. Hintergrund ist der von der Landesregierung angekündigte Betten-Stopp. „Diesem allerdings geht ein Kassensturz zuvor, bei dem wir bis zum Sommer genau erheben, wie viele Betten es in Südtirol von Hotel bis zum Urlaub am Bauernhof bis hinunter zu Airbnb genau gibt“, so Schuler. <BR /><BR />Da man nicht dauernd in Betrieben Betten zählen könne, seien die Nächtigungszahlen von 2019 der Anhaltspunkt. „Denn bei aller Unsicherheit kann man davon ausgehen, dass jeder Tourist in einem Bett geschlafen hat“, meint Schuler. Allemal ist davon auszugehen, dass die heutige Verordnung im Sommer erneut aufgerollt wird, wenn das Landeskonzept zur Tourismusentwicklung steht.<BR /><BR /><b>56 Projekte auf dem Prüfstand</b><BR /><BR />Derweil dürfte Landesrätin Maria Kuenzer der Landesregierung demnächst jene Anträge auf neue Tourismuszonen vorlegen, die vor Juli 2020 aufgrund des alten Raumordnungsgesetzes eingereicht wurden. 56 an der Zahl sollen es sein. Etwa die Hälfte erfülle aber laut Landesrätin Kuenzer nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, weil sie zu spät eingereicht wurden bzw. dem Grundsatz widersprechen, keine neuen Tourismuszonen in der freien Landschaft, sprich in abgelegenen unbesiedelten Gebieten mehr zuzulassen. Etwa 18 Projekte gelten als genehmigungsfähig, rund 10 Projekte seien umstritten. <BR /><BR /><BR />