Wie gut verdient man? Ob bei der Jobsuche oder im bestehenden Arbeitsverhältnis – die Höhe der Gehälter gilt als gut gehütetes Geheimnis. Doch das wird sich – <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/was-verdient-mein-arbeitskollege-neues-gesetz-bringt-gehaltstransparenz" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wie berichtet</a> – bald ändern.<BR /><BR />Bis spätestens 6. Juni müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen. Unternehmen werden darin zu mehr Offenheit bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Ziel ist es, dadurch den Gender-Pay-Gap, also den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen, und generell Lohndiskriminierung zu verringern.<BR /><BR />Die EU-Richtlinie gibt den rechtlichen Rahmen vor, die konkrete Umsetzung und die genauen Abläufe werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Dennoch stehen einige Eckpunkte bereits fest. Klar ist vor allem, wer betroffen ist, nämlich alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber – unabhängig von ihrer Größe.<h3> Was ändert sich?</h3>Die Richtlinie sieht mehrere zentrale Neuerungen vor.<BR /><BR />Bereits im Bewerbungsprozess sollen Kandidaten das Recht haben, Informationen über das Einstiegsgehalt zu erhalten. Unternehmen müssen daher entweder in der Stellenausschreibung oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne kommunizieren. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber keine Rückfragen zum bisherigen Gehalt stellen.<BR /><BR />Auch für bestehende Arbeitsverhältnisse bringt die Richtlinie neue Rechte: Arbeitnehmer dürfen jederzeit Auskunft darüber verlangen, wie hoch das durchschnittliche Einkommen im Unternehmen ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen.<BR /><BR />Für größere Betriebe kommen zusätzliche Berichtspflichten hinzu. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen das geschlechtsspezifische Lohngefälle ab 2027 jährlich offenlegen, Betriebe ab 150 Mitarbeitern alle drei Jahre. <BR /><BR />Wird eine Lohndiskriminierung festgestellt, haben Betroffene Anspruch auf eine vollständige Nachzahlung, einschließlich Sonderzahlungen. In Streitfällen liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.<h3> Mehr Transparenz hilft der Unternehmenskultur</h3>Die neue Richtlinie schafft nicht nur mehr Transparenz für Arbeitnehmer, sie habe auch positive Effekte für die Unternehmen selbst, sagt Personalexperte Hermann Troger: „Die Richtlinie schafft Transparenz, Vertrauen und Orientierung“, so Troger. „Das sind alles positive Werte, die auch der Unternehmenskultur guttun und mit denen man sich als Unternehmen gut nach außen verkaufen kann.“<BR /><BR />Nichtsdestotrotz bleibt laut Troger auch bei vielen die Sorge, die Umsetzung der neuen Vorgaben sei mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und mehr Bürokratie verbunden.<BR /><BR />Andreas Dissertori, Leiter der HR-Abteilung bei Schweitzer Projects in Südtirol, sieht in der Einführung von Lohntransparenz vor allem eine Chance: „Für viele Unternehmen ist das eine Möglichkeit, eine klare und nachvollziehbare Jobarchitektur aufzubauen.“<BR /><BR />Er erklärt weiter: „Unternehmen werden dadurch gezwungen, jede Stelle im Betrieb klar zu definieren, ihren Wert in Gehaltsspannen festzulegen und mögliche Entwicklungsstufen zu bestimmen.“ Bisher wird häufig eher die Person als die Position bewertet. Mit der Lohntransparenz könne sich dies ändern, da die Bezahlung künftig stärker an objektiven Kriterien der Stelle orientiert werde.