„Wird eine alte Gastherme gegen eine neue getauscht, gibt es künftig keinen Cent mehr. Das ist die wohl wichtigste Neuerung“, betont Christine Romen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Damit setzt Rom einen klaren Akzent: Unterstützt werden nur mehr Anlagen, die die Energiewende vorantreiben – etwa Wärmepumpen, Hybridgeräte, Solarthermie oder Biomasse-Heizungen.“<h3> Staat stellt 900 Millionen Euro bereit</h3>Für das „Wärmekonto 3.0“ (es ist die dritte Auflage der Förderung) stehen jährlich 900 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 500 Millionen Euro für Privatpersonen vorgesehen, der Rest ist an Unternehmen und Gemeinden adressiert. „Private müssen wohl keine Angst haben, dass die Fördermittel gleich erschöpft sind“, so Romen.<BR /><BR />Der Zuschuss kann bis zu 65 Prozent der Investitionssumme betragen. „Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt wie bisher von Effizienz, Modell und Standort der neuen Anlage ab.“<h3> Direkter Zuschuss statt Steuerabzug</h3>Ein großer Vorteil ist die schnelle, direkte Auszahlung: „Bei Summen bis 15.000 Euro (bisher 5.000) gibt es die Förderung innerhalb weniger Monate in einer Einmalzahlung. Liegt der Betrag darüber, erfolgt die Auszahlung in maximal fünf Tranchen“, erklärt Romen.<BR /><BR />Das macht das „Wärmekonto“ besonders attraktiv – noch dazu, weil die Steuerabzüge für energetische Sanierungen ab 2026 sinken sollen. Aktuell gilt: 50 Prozent für Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts (etwa Wohnrecht, Nutznießer), wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt. In allen anderen Fällen beträgt der Steuerabzug 36 Prozent, ab 2026 dann 36 bzw. 30 Prozent.<BR /><BR />Ein weiterer Pluspunkt: Die Einkommenssituation spielt keine Rolle. „Man muss nicht Angst haben, weniger zu profitieren, weil das Steueraufkommen gering ist. Gleichzeitig reduziert sich die Förderung nicht, wenn man über 75.000 Euro Einkommen erreicht, wie dies bei Steuerabzügen der Fall ist.“<BR /><BR />Romen rät: „Unbedingt informieren, wenn man einen Austausch einer Anlage plant – es könnte sich bezahlt machen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, fährt mit dem 'Wärmekonto' in vielen Fällen besser als mit einem Steuerabzug. In Südtirol hat man diese Möglichkeit nur nicht so auf dem Schirm.“<h3> Antragstellung läuft über Fachbetriebe</h3>Die neuen Regeln des „Wärmekontos“ treten offiziell am 25. Dezember in Kraft. Die technischen Anwendungsmodalitäten wird der Energiedienstleister GSE in den kommenden Wochen festlegen. Voraussichtlich können Bürgerinnen und Bürger ab Jahresbeginn 2026 erste Anträge stellen. „Da das Gesuchsprozedere komplex ist, übernehmen viele Heizungsfachbetriebe die Antragstellung für ihre Kunden.“<h3> Landesförderung ab Jänner wieder möglich</h3>In Südtirol können bekanntlich auch Landesbeiträge für den Heizungstausch beantragt werden. Neue Gesuche sind ab 1. Jänner bis einschließlich 31. Mai kommenden Jahres wieder möglich. Bisher wurden etwa Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für Wärmepumpen gewährt.<BR /><BR />Romen empfiehlt jedoch, die genauen Bedingungen Anfang 2026 nochmals zu prüfen: „Es könnte sein, dass die Kriterien angepasst werden. Wichtig zu wissen ist außerdem: Kombinationen sind in der Regel nicht möglich – wer das 'Wärmekonto' nutzt, kann keine weiteren Zuschüsse geltend machen.“