Die Finanzkommission im Senat legt die Kriterien fest. Das schaut für Südtirols Aufstiegsanlagen, Skilehrer und Betriebe in den Wintersportgebieten heraus. <BR /><BR /><BR /><i><BR />Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR />Bis um 3.30 Uhr in der Früh tagte am Dienstag die Finanzkommission des römischen Senats, um die letzten Verhandlungen und Abstimmungen rund um das „Decreto sostegni 1“, das in den kommenden Tagen in ein Gesetz umgewandelt wird, unter Dach und Fach zu bringen. <BR /><BR /><BR />Ein wichtiger Teil für Südtirol in diesem Dekret beinhaltet der Artikel 2, in dem es um die Unterstützung der Berggebiete geht. 700 Millionen Euro sind dafür im „Decreto sostegni 1“ vorgesehen, mit dem „Decreto sostegni 2“, das an diesem Wochenende oder spätestens Anfang kommender Woche verabschiedet werden soll, sind auf Antrag von Dieter Steger und der Autonomiegruppe weitere 100 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt beinhaltet das Paket für die Berggebiete also 800 Millionen Euro.<BR /><BR /><b>Südtirols Aufstiegsanlagen</b><BR /><BR />Wer bekommt nun wie viel Geld von den 700 Millionen Euro im „Bergpaket“ des „Sostegni 1“? Für die Aufstiegsanlagen in Italien sind insgesamt 430 Millionen Euro vorgesehen. Südtirols Aufstiegsanlagen erhalten von diesen 430 Millionen Euro den größten Anteil, nämlich 38 Prozent, das Trentino erhält 22 Prozent.<BR /><BR /><b>Skilehrer</b><BR /><BR />40 Millionen Euro an Hilfsgeldern sind für die Skilehrer in Italien vorgesehen. Für Südtirols Skilehrer dürften von diesen 40 Millionen Euro zwischen 6 und 8 Millionen Euro herausschauen, wie Steger betont. <BR /><BR /><b>Betriebe in den Wintersportgebieten</b><BR /><BR />Die restlichen 230 Millionen Euro sind für die Tourismusbetriebe in den Wintersportgebieten vorgesehen: Für Hotels, Bars, Restaurants, Geschäfte oder etwa Skiverleihs – also für jene Betriebe, die sich in unmittelbarer Näher der Skigebiete befinden. „Zu diesen 230 Millionen Euro kommen noch die 100 Millionen Euro dazu, die mit dem ,Decreto sostegni 2' verabschiedet werden“, sagt Steger. Insgesamt sind also für die Betriebe, die sich in den Wintersportgebieten befinden, 330 Millionen Euro vorgesehen. Südtirols Betriebe bekommen davon gut 90 Millionen Euro an Hilfsgeldern.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48891426_quote" /><BR /><BR /><BR />„Es ist ein gutes Paket, das wir da für Südtirol herausholen konnten“, sagt Steger. „Es ist immens wichtig, dass die Betriebe in den Südtiroler Wintersportgebieten, die zum allergrößten Teil überhaupt keine Wintersaison hatten, unterstützt werden“, so der SVP-Senator. <BR /><BR /><b>Zeitraum für Verlustbeiträge könnte verlängert werden</b><BR /><BR />Gute Nachrichten bahnen sich auch bei den Verlustbeiträgen an. Laut Artikel 1 des „Decreto sostegni 1“ der römischen Regierung ist es nämlich so, dass für die Berechnung der Verlustbeiträge das Kalenderjahr 2020 herangezogen wurde – also Anfang Jänner bis Ende Dezember 2020. Als Kriterium für den Erhalt eines Verlustbeitrags gilt ein Umsatzverlust von 30 Prozent. <BR /><BR />Viele Betriebe in Südtirol erreichten bis Ende 2020 aber „nur“ einen Umsatzverlust von 25 Prozent oder knapp 30 Prozent und gingen damit leer aus, obwohl diese Betriebe auch in den Folgemonaten, also im Jänner, Februar und März dieses Jahres, überhaupt keinen Umsatz erwirtschaften konnten. So wie es ausschaut könnte sich dies mit dem „Decreto sostegni 2“ nun ändern, der Bezugszeitraum könnte verlängert werden und jene Betriebe, die bislang leer ausgingen, doch noch einen Verlustbeitrag erhalten. <BR /><BR />Endgültig fallen die Würfel diesbezüglich aber erst mit Verabschiedung des „Decreto sostegni 2“ an diesem Wochenende oder spätestens Anfang kommender Woche.<BR />