Mittwoch, 30. März 2022
Gelegentliche selbständige Mitarbeit: Neuer telematischer Meldedienst
Die verpflichtende Meldung der Beschäftigung gelegentlich selbstständiger Mitarbeitender kann über einen neuen telematischen Dienst des Arbeitsministeriums erfolgen.
Die verpflichtende Meldung der Beschäftigung gelegentlich selbständiger Mitarbeitendender kann über einen neuen telematischen Dienst des Arbeitsministeriums erfolgen. Das entsprechende Postfach des Arbeitsinspektorats wird Ende April geschlossen. - Foto: © Unsplash