Mittwoch, 30. März 2022

Gelegentliche selbständige Mitarbeit: Neuer telematischer Meldedienst

Die verpflichtende Meldung der Beschäftigung gelegentlich selbstständiger Mitarbeitender kann über einen neuen telematischen Dienst des Arbeitsministeriums erfolgen.

Die verpflichtende Meldung der Beschäftigung gelegentlich selbständiger Mitarbeitendender kann über einen neuen telematischen Dienst des Arbeitsministeriums erfolgen. Das entsprechende Postfach des Arbeitsinspektorats wird Ende April geschlossen. - Foto: © Unsplash









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