Die wichtigsten Fragen und Antworten. <h3> Worum geht es bei der neuen Verordnung überhaupt?</h3>Im Kern geht es darum, bestimmte neue Gentechnikverfahren nicht mehr so streng zu regulieren wie die „klassischen“ Verfahren. Der Unterschied? Bei der klassischen Gentechnik wird das Erbgut einer Pflanze verändert, indem man ihr ein oder mehrere Gene von außen „einbaut“, zum Beispiel von anderen Pflanzen oder Bakterien. <BR /><BR />Ziel ist es, Pflanzen zu züchten, die zum Beispiel gegen Schaderreger resistent sind. Die Schwierigkeit dabei: Man kann bei diesen klassischen Verfahren nicht genau steuern, an welcher Stelle im Erbgut der Pflanze das neue Gen eingebaut wird. Dabei kann es zu unerwarteten Veränderungen kommen. <BR /><BR />Anders ist das bei neuen Verfahren, den sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT), die erst in den letzten Jahren entwickelt wurden. Dazu zählt vor allem die „Gen-Schere“. Dabei wird keine fremde DNA in die Pflanze eingebaut, sondern man verändert gezielt die eigenen Gene der Pflanze. Die Forscher ermitteln die Stelle im Erbgut, die verändert werden muss, schneiden sie mithilfe der Gen-Schere auf, führen die Änderung durch und danach repariert die Zelle die Schnittstelle. <h3> Was ist der Vorteil?</h3>Viele Forscher sehen enormes Potenzial. So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist oder Pflanzen zu entwickeln, die Trockenheit und Hitze besser aushalten – das könnte auch positiv sein im Hinblick auf Hunger- und Klimakrisen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1314576_image" /></div> <BR /> Auch die Südtiroler Landwirtschaft könnte profitieren. Wie, das erklärt das Versuchszentrum Laimburg auf seiner Webseite so: „Mithilfe dieser Technologie lassen sich zum Beispiel etablierte Apfelsorten oder hochqualitative Rebsorten resistenter gegen Schorf oder Mehltau machen, um somit den Anbau nachhaltiger zu gestalten.“ Mit klassischen Kreuzungs- und Selektionsmethoden wären Fortschritte hier zwar auch möglich, aber zeit- und kostenintensiv. <h3> Was soll sich nun ändern?</h3>Bislang wurden Pflanzen, die durch solche Neuen Genomischen Techniken entstanden sind, rechtlich wie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt und mussten aufwendige Risikoprüfungen und langwierige Zulassungsverfahren durchlaufen. Das soll sich nun ändern – zumindest teilweise. <BR /><BR />Dafür werden die mit der Genschere behandelten Pflanzen in zwei Kategorien eingeteilt: Die Pflanzen der ersten Kategorie sollen künftig von den strengen Auflagen des Gentechnikrechts befreit werden.<BR /><BR />„Bei diesen sogenannten NGT1-Pflanzen handelt es sich um Pflanzen, bei denen das Genom mit der Genschere so verändert wird, wie es auch in der freien Natur passieren könnte. Es werden also natürliche Vorgänge nachgeahmt, die auch die Grundlage der Entwicklung unserer Biodiversität bilden“, erklärt der Südtiroler EU-Parlamentarier und Koordinator der EVP im Landwirtschaftsausschuss, Herbert Dorfmann.<BR /><BR />Für diese Pflanzen sollen künftig separate Umwelt- und Gesundheitsrisikoprüfungen entfallen, die bisher sehr teuer und aufwendig waren. Zudem müssen sie nicht mehr speziell als gentechnisch manipulierte Pflanzen gekennzeichnet werden. Nur Saatgut soll nach aktuellem Stand weiterhin gekennzeichnet werden.<BR /><BR /> In die zweite Kategorie fallen Pflanzen mit komplexeren Veränderungen, die in der freien Natur nicht möglich wären. „In dem Fall werden die so entstehenden Pflanzen auch künftig behandelt wie gentechnisch veränderte Organismen – mit allen damit verbundenen Pflichten der Zulassung und Kennzeichnung“, erklärt Dorfmann. <h3>Was ändert sich konkret für Verbraucher?</h3>Geplant ist, dass für Pflanzen der Kategorie eins, also solche die dank einfacherer Verfahren mit der Genschere entstanden sind, die Kennzeichnungspflicht entfällt. Verbraucher können dann im Supermarkt also nicht mehr erkennen, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen. Nur Bio-Produkte und spezielle „Ohne Gentechnik“-Label sollen weiter garantieren, dass keine NGT-Pflanzen enthalten sind.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1314618_image" /></div> <BR /><BR />Verbraucherschützer sehen darin ein Problem der Wahlfreiheit – sie fordern, dass Konsumenten klar erkennen, was sie kaufen.<h3>Wird es künftig dank der neuen Gentechnik-Verordnung weniger Pestizide brauchen?</h3> Viele Forscher sehen schon große Chancen, dass es durch resistentere Pflanzen der Bedarf an Pflanzenschutzmitteln sinken wird. Aber: Theoretisch können Pflanzen auch eine höhere Toleranz gegen Unkraut- und Insektenvernichter angezüchtet werden, was einen höheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ermöglichen würde – wovon die Hersteller profitieren würden.<BR /><BR />Dieses Risiko ist auch den EU-Politikern klar. Deshalb wurden in der Verordnung bestimmte Eigenschaften, wie Herbizidtoleranz, ausdrücklich vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen.<h3> Warum gibt es Kritik an der Reform?</h3>Ein heikler Punkt ist die Sicherheit. Viele wissenschaftliche Organisationen halten die NGT-Pflanzen für sicher. Das unterstreicht auch das Versuchszentrum Laimburg: „Die wissenschaftliche Gemeinschaft geht überwiegend davon aus, dass Pflanzen der Kategorie 1 kein höheres Risiko für Mensch und Umwelt darstellen als klassisch gezüchtete Sorten.“<BR /><BR />Kritiker verweisen jedoch darauf, dass mögliche Langzeit- und Umwelteffekte noch nicht vollständig erforscht seien. Zudem bemängeln viele Konsumentenschützer sowie Bio- und Umweltverbände, dass durch die lockeren Regeln das Vorsorgeprinzip missachtet wird. Sie fordern zumindest eine Kennzeichnungspflicht, sodass Konsumenten frei entscheiden können, ob sie diese Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht.<BR /><BR />Nicht zuletzt steht die Befürchtung im Raum, dass neue Gentechnik-Methoden nicht nur genutzt werden, um Pflanzen für den Klimawandel zu rüsten. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) verweist zum Beispiel auf Japan, wo eine blutdruckwirksame Tomate kommerziell angebaut wird. „Ganz offensichtlich geht es nur bei sehr wenigen dieser Entwicklungen um ,klimafittere' Pflanzen und Eigenschaften wie Dürretoleranz – anders als von den Befürwortern der neuen gentechnischen Verfahren immer wieder vollmundig angekündigt“, merkt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der VZS, an.<BR /><BR />Die Kritiker versuchen aktuell, noch auf den letzten Drücker Änderungen zu erreichen. Über 52 Organisationen aus 18 Ländern haben, koordiniert von Demeter International, die Mail-Kampagne „Blacked-Out Ingredients“ („Geschwärzte Zutaten“) gestartet. Verbraucher können dabei eine vorformulierte Mail an EU-Abgeordnete senden, um sie zum Umdenken zu bewegen.<h3> Ein heikles Thema sind die Patente auf diese sogenannten NGT-Pflanzen. Was hat es damit auf sich?</h3>Die neuen Regeln lassen es grundsätzlich zu, Pflanzen, die dank der Neuen Genomischen Techniken entstanden sind, zu patentieren – ein heikler Punkt, weil Patente Züchter und Landwirte an Lizenzzahlungen binden können. Kritiker befürchten deshalb, dass große Agrarkonzerne ihre Marktmacht weiter ausbauen und kleinere Züchter unter Druck geraten könnten.<BR /><BR />Der EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann hält dagegen, dass auch in der klassischen Pflanzenzucht neue Sorten geschützt werden. „Sonst hätte schließlich kein Züchter einen Anreiz, neue Sorten zu entwickeln“, sagt er. Allerdings erfolge dieser Schutz bisher meist über Sortenrechte und nicht über Patente. Bei Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken könnte künftig zusätzlich der gezielt veränderte Genabschnitt geschützt werden. Wie genau das geregelt wird, ist laut Dorfmann noch offen. „Wir wollen aber in jedem Fall erreichen, dass das geistige Eigentum der Züchter geschützt wird, und zwar nicht nur der großen, sondern auch der kleinen.“<BR /><BR />Dafür soll das sogenannte Züchterprivileg sorgen. Es erlaubt Züchtern, bestehende geschützte Sorten als Grundlage für neue Züchtungen zu verwenden.<h3> Was ist der aktuelle Stand der Dinge?</h3>Im Dezember haben sich die EU-Länder auf die Reform geeinigt, die Abstimmung in zweiter Lesung im EU-Parlament hätte vergangene Woche stattfinden sollen. Doch aufgrund zahlreicher Abänderungsanträge wurde sie verschoben. Zunächst soll nun Anfang Juni erneut der Umweltausschuss abstimmen, ehe das Europäische Parlament voraussichtlich Mitte Juni darüber befinden wird. <h3> Kann die Reform noch kippen?</h3>Theoretisch ja: Würden neue Abänderungsanträge den Inhalt so stark verändern, dass Parlament und Rat den Text nicht mehr als den im Dezember ausgehandelten Kompromiss akzeptieren, dann müsste erneut zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt werden. Realistischer ist allerdings, dass die Reform „nur“ abgeschwächt wird, etwa im Hinblick auf die Patente.<h3> Wann tritt die Reform in Kraft?</h3>Nach der finalen Annahme durch das Parlament tritt die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt formal in Kraft. Die meisten praktischen Regelungen gelten aber erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten. Die EU rechnet deshalb mit einer tatsächlichen Anwendung ab Mitte 2028.