Donnerstag, 7. Oktober 2021

Genossenschaften: Covid-Sonderbeitrag bis 15. Oktober beantragen

Noch eine Woche lang - bis 15. Oktober - können Genossenschaften, die 2020 einen Umsatzrückgang erlitten haben, den Sonderbeitrag des Landes beantragen, wird in einer Aussendung mitgeteilt.

Um den Covid-Sonderbeitrag zu erhalten, müssen die Genossenschaften unter anderem einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent nachweisen können. - Foto: © lpa









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