<BR /><BR />Geklagt hatte der italienische Verbraucherschutzverband Movimento Consumatori, weil die italienische Tochterfirma des US-Streamingdienstes in der Vergangenheit einseitig Verträge und Preise geändert hatte, ohne die Gründe dafür zu rechtfertigen.<BR /><BR />Nun gab das Gericht von Rom den Verbraucherschützern Recht. Die Richter erklärten die Klauseln, die Netflix von 2017 bis Januar 2024 die einseitige Änderung von Verträgen ermöglichten, für nichtig. Die Preiserhöhungen der Jahre 2017, 2019, 2021 und November 2024 gelten damit als rechtswidrig und können von den Kunden zurückgefordert werden.<h3> Rückerstattung von bis zu 500 Euro</h3>Die Entscheidung betrifft Millionen von Verbrauchern. Schätzungen zufolge gibt es in Italien rund 5,4 Millionen Netflix-Kunden. Nach Berechnungen von Movimento Consumatori hätte ein Premium-Kunde, der seit 2017 ununterbrochen Netflix zahlt, Anspruch auf etwa 500 Euro Rückerstattung, ein Standard-Kunde auf rund 250 Euro. <BR /><BR />Zudem verpflichtet das Urteil Netflix, die aktuellen Abonnementpreise entsprechend zu senken. Statt 19,99 Euro würden künftig für das Premium-Abo 11,99 Euro fällig. <h3> Netflix geht in Berufung</h3>Ob es jedoch zu den Rückerstattungen und den Preissenkungen kommt, ist noch nicht klar. Netflix Italia hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. „Bei Netflix stehen unsere Abonnenten an erster Stelle. Wir nehmen die Verbraucherrechte sehr ernst und sind der Ansicht, dass unsere Bedingungen stets im Einklang mit den italienischen Gesetzen und Gepflogenheiten standen“, sagte ein Unternehmenssprecher.