Tausende Südtiroler befinden sich noch immer im geschützten Markt. Damit ist der Dienst für Haushaltskunden gemeint, bei dem die Tarife von der gesamtstaatlichen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (Arera) festgelegt werden. <BR /><BR />Wer sich bis 30. Juni nicht nach einem neuen Stromanbieter auf dem freien Markt umsieht, wird automatisch in den „Markt des graduellen Schutzes“ überstellt. Als solcher wird er ab 1. Juli mit Strom von Enel Energia beliefert. Zu einem Versorgungsstopp kommt es also nicht.<BR /><BR /><embed id="dtext86-64972873_quote" /><BR /><BR /> Der Anbieter hatte sich in einer Ausschreibung gegen andere Mitbewerber durchgesetzt. Wichtigstes Kriterium war die Gewinnmarge; wer weniger draufschlug, erhielt den Zuschlag. „Es ist nicht davon auszugehen, dass der Enel-Tarif unvorteilhaft ausfallen dürfte. Wenngleich die genauen Zahlen erst am 1. Juli zur Verfügung stehen“, so Gunde Bauhofer, die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Anders formuliert: „Auch wenn jemand, der aktuell Strom über den geschützten Markt bezieht, untätig bleibt, muss er wohl nicht mit wesentlichen Preiserhöhungen rechnen. Es muss niemand in Panik verfallen. So oder so, bleibt dem Kunden jederzeit die Möglichkeit, den Anbieter auch in einem zweiten Moment zu wechseln – wann immer er möchte.“ <h3> Geschützter Markt meist günstiger</h3>Aktuell sei es so, dass nur sehr vereinzelt Angebote am freien Markt günstiger seien als jene am geschützten Markt, zum Beispiel Free Bonus von Alperia, so Bauhofer. In jedem Fall lohne es sich, vor Abschluss eines neuen Vertrages, die Angebote genau zu vergleichen, „zumal die Preise teils weit auseinanderliegen“. <BR /><BR />„Die interessante Phase steht uns aber noch bevor. Wir wissen nicht, wie sich das Tarifgefüge insgesamt nach dem 1. Juli verändern wird. Durch das Wegfallen des geschützten Marktes sollte sich der Wettbewerb zwischen den Anbietern verschärfen und in der Folge könnten die Preise sinken. Es muss aber nicht so kommen. Da gilt es, erst einmal abzuwarten.“<h3> „Schutzbedürftige“ ausgenommen</h3>Von der Umstellung nicht betroffen, sind so genannte schutzbedürftige Kunden. Damit sind Personen über 75 Jahren und Personen mit Beeinträchtigungen (laut Gesetz 104/92) gemeint, sowie jene, die einen Sozial-Bonus für Energie beziehen.