Donnerstag, 13. Juli 2023

Die neuen Stromtarife sind in Kraft – Der Preisvergleich

Die neuen Stromtarife am geschützten Markt sind in Kraft, zudem wirkt sich ein neues Gesetzesdekret auf den Energiesektor aus. Was das für die Strompreise bedeutet, zeigt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in ihrem Preisvergleich.

Nach Plänen der Regierung soll am 10. Jänner 2024 der Tarif des „geschützten Markts“ im Energiesektor ausgedient haben. - Foto: © HELMUT FOHRINGER

Mit 1. Juli sind in Italien die neuen Stromtarife am geschützten Markt in Kraft getreten: die Aufsichtsbehörde ARERA teilte mit, dass diese fast unverändert im Vergleich zum vorhergehenden Trimester sind, und nur ein leichtes Plus von 0,4 Prozent verzeichnen.

Daneben hat auch das sogenannte Gesetzesdekret „bollette“ (Gesetzesdekret Nr. 34 vom 30. März 2023 über „Dringende Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Unternehmen beim Kauf von Strom und Erdgas sowie der Gesundheit und Steuerkonformität“), welches vor Kurzem in ein Gesetz umgewandelt worden ist, einige Neuerungen gebracht.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas

„Mit dem Dekret sind interessante Maßnahmen für Verbraucher eingeführt worden, unter anderem sehen diese die Fortsetzung des Sozialbonus für Strom und Gas auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 vor. Der Bonus wird ausschließlich Familien und Bürgern in wirtschaftlichen Notlagen oder in schlechtem Gesundheitszustand gewährt und ist, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Maßnahme im Jahr 2022, von ARERA neu bestimmt worden“, erklärt die VZS.

Hier sehen Sie einen detaillierten Vergleich der Stromangebote – einfach auf die Datei klicken:



Was den Gassektor und die Zulieferung von Erdgas anbelangt, sieht das neue Dekret weiterhin die Senkung der Mehrwertsteuer von 10 Prozent auf 5 Prozent vor. Die Senkung der Mehrwertsteuer ist außerdem auch für die Zulieferung von Fernwärme sowie die mit Methan erzeugte thermische Energie in Ausführung eines Energiedienstleistungsvertrags vorgesehen.

Nach Klimazonen gestaffelter Festbetrag anerkannt

Erfolgt deren Fakturierung aufgrund von Verbrauchs-Schätzungen, gilt der Satz von 5 Prozent auch für die Differenz zwischen Schätzung und effektivem Verbrauch, prozentual für die Monate April, Mai und Juni 2023.

Mit dem Gesetzesdekret ist auch die Nullstellung der Systemgebühren der Gasrechnungen auf den Zeitraum April-Mai-Juni 2023 erweitert worden.

Weiters wurde vorgesehen, dass bei einer Überschreitung von gewissen Schwellenwerten der Gaspreise auch Haushaltskunden, die keinen Sozialbonus erhalten, vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 ein monatlicher, nach Klimazonen gestaffelter Festbetrag anerkannt wird.

Aktuelle Angebote

Nach Plänen der Regierung soll am 10. Jänner 2024 der Tarif des „geschützten Markts“ im Energiesektor ausgedient haben. Grund für die Verbraucherzentrale Südtirol, einen Blick auf die aktuellen Bedingungen am Strom-Markt zu werfen: „Der aktuelle Preisvergleich zeigt ein kleineres Sparpotenzial beim Wechsel vom geschützten auf den freien Markt, und hohe Preisunterschiede zwischen den Anbietern am freien Markt.“

Erstaunlich sei laut VZS, „dass gerade jene Anbieter, die am nationalen Markt die Werbetrommel stark rühren, sich im Preisvergleich weit hinten einreihen. Die Kostenschätzung der italienischen Post ist etwa satte 39 Prozent teurer als die Schätzung des günstigsten Anbieters, und auch das Angebot von WindTre, das für die Kunden des Telefonanbieters reserviert ist, kann nicht mit den Erstplatzierten mithalten.“

stol

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden