Der Plan sieht unter anderem einen Mindestlohn von 14 Euro brutto pro Stunde sowie mindestens drei Euro brutto pro Lieferung für die Fahrerinnen und Fahrer vor.<BR /><BR />Nach Unternehmensangaben würde dies zu einer durchschnittlichen monatlichen Einkommenssteigerung von rund 200 Euro pro Fahrer führen. Die höheren Zuschläge pro Lieferung sollen rückwirkend ab Februar 2026 gelten. Die Anpassung des Stundenlohns soll zum 1. Juni in Kraft treten. Zudem kündigte Foodinho an, Gespräche mit Gewerkschaften über einen neuen nationalen Kollektivvertrag für Fahrer aufnehmen zu wollen. In Österreich ist Delivery Hero mit Foodora vertreten.<h3> Staatsanwaltschaft bewertet Maßnahmen grundsätzlich positiv</h3>Die Mailänder Staatsanwaltschaft bewertete die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich positiv. Eine Aufhebung der gerichtlichen Verwaltung wurde jedoch bisher nicht beantragt. Weitere Entscheidungen sollen von der tatsächlichen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen abhängen.<BR /><BR />Die Ermittlungen betreffen mehr als 40.000 in Italien tätige Lieferboten. Den Behörden zufolge basierte das bisherige System auf wirtschaftlich und organisatorisch benachteiligenden Arbeitsbedingungen. Kritisiert wurden unter anderem niedrige Vergütungen und ein stark Algorithmus-gesteuertes Kontrollsystem.<BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft in Mailand hatte im Februar gegen Foodinho eine gerichtliche Aufsicht angeordnet. Die Maßnahme sieht auch die Einsetzung eines gerichtlich bestellten Verwalters vor. Ermittlungen wurden gegen den spanischen Geschäftsführer von Foodinho wegen des Verdachts auf illegale Arbeitsvermittlung und Ausbeutung aufgenommen. Auch das Unternehmen selbst ist Beschuldigter in dem Verfahren. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Geschäftsführer Arbeitskräfte unter ausbeuterischen Bedingungen beschäftigt und deren wirtschaftliche Notlage ausgenutzt haben.<BR /><BR />Den Ermittlungen zufolge erhielten Lieferboten in wirtschaftlicher Not Vergütungen, die in einzelnen Fällen bis zu knapp 77 Prozent unter der Armutsgrenze und um bis zu mehr als 81 Prozent unter den in Kollektivverträgen vorgesehenen Löhnen lagen.