<BR /><BR />Der Kunde, der beim irischen Zahlungsdienstleister SumUp ein Konto führt, ist von einem angeblichen Mitarbeiter des Unternehmens kontaktiert worden. Dieser forderte das Opfer auf, eine Sofortüberweisung in Höhe von 6.358,00 Euro zu autorisieren. Bei dieser Zahlungsart wird der Betrag innerhalb weniger Sekunden auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, was es Banken nahezu unmöglich macht, verdächtige Transaktionen rechtzeitig einzufrieren.<BR /><BR /> Wenig später bemerkte das Opfer den Betrug und wandte sich an die Verbraucherzentrale, die den Fall vor die italienische Schlichtungsstelle ABF brachte. <h3> Betrag zurückerstattet</h3>Besonders war in diesem Fall, dass SumUp nicht der Aufsicht der Banca d’Italia untersteht, sondern jener der irischen Zentralbank (Central Bank of Ireland). Reklamationen gegen solche Anbieter gestalten sich oft aufwendiger, da sie ausschließlich schriftlich abgewickelt werden und dadurch mehr Zeit in Anspruch nehmen.<BR /><BR />In diesem Fall nahm SumUp jedoch nicht aktiv am Schlichtungsverfahren teil und legte keine Gegendarstellung vor. Die ABF entschied zugunsten des Kunden – und der Zahlungsdienstleister zahlte den gesamten Betrag zurück.<h3> Rückerstattung meistens nicht möglich</h3>„Leider verlaufen nicht alle Fälle so positiv“, warnt die VZS. Banken und Zahlungsdienstleister könnten häufig nachweisen, dass Überweisungen korrekt autorisiert wurden. In solchen Fällen sei eine Rückerstattung nicht immer möglich.<BR /><BR />Die VZS betont, niemals persönliche Zugangsdaten herauszugeben oder sich auf telefonische Aufforderung in das Onlinebanking einzuloggen – selbst dann nicht, wenn die Anrufernummer vermeintlich zur eigenen Bank gehört. Ebenso sollten keine Links in E-Mails oder Nachrichten geöffnet werden, die angeblich von einer Bank stammen.