Dienstag, 24. September 2019
Google muss Suchergebnisse nicht weltweit löschen
Das europäische „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht global: Google muss einem Urteil des obersten europäischen Gerichts zufolge umstrittene Suchergebnisse auf Antrag von Betroffenen nicht weltweit löschen. Damit hat sich der US-Suchmaschinenbetreiber gegen die von Frankreichs Datenschutzbehörde geforderte weltweite Anwendung des Rechts auf Vergessenwerden im Internet durchgesetzt.
as europäische „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht global, beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. - Foto: © shutterstock