Dienstag, 24. September 2019

Google muss Suchergebnisse nicht weltweit löschen

Das europäische „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht global: Google muss einem Urteil des obersten europäischen Gerichts zufolge umstrittene Suchergebnisse auf Antrag von Betroffenen nicht weltweit löschen. Damit hat sich der US-Suchmaschinenbetreiber gegen die von Frankreichs Datenschutzbehörde geforderte weltweite Anwendung des Rechts auf Vergessenwerden im Internet durchgesetzt.

as europäische „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht global, beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. - Foto: © shutterstock









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