Ab dem 15. Oktober gilt die Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer müssen somit nachweisen können, dass sie gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ getestet sind; Arbeitgeber müssen Stichprobenkontrollen durchführen. <BR /><BR />Doch wer genau darf den Grünen Pass kontrollieren? Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter ohne Pass entlassen? Und welche Ausnahmen gibt es? Meistens, wenn es in die Umsetzung geht, ergeben sich noch viele Zweifel und Unklarheiten. <BR /><BR /><b>Haben auch Sie solche oder andere Fragen?</b><BR /><BR /> Dann rufen Sie beim „Dolomiten“-Lesertelefon an: Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll wird die Fragen beantworten: am heutigen Mittwoch, von 11 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0471/92 54 02. <BR /><BR />Anrufer, die nicht namentlich in die Zeitung wollen, sind gebeten, dies beim Anruf mitzuteilen.