Neue Klarstellungen zum Gesetzesdekret über den Grünen Pass veröffentlicht: Über die Kontrolle, was der Arbeitgeber darf, wer befreit ist und wie hoch die Strafen sind.<BR /><BR /><BR /><BR /><b>Kann der Grüne Pass nun auch mit anderen Methoden, außer der App „VerificaC19“ kontrolliert werden?</b><BR />Mirko Udovich: Ja. Es sind 2 neue Möglichkeiten vorgesehen: Zum ersten wird eine Open-Source-Software vom Gesundheitsministerium für die Eingangskontrolle zur Verfügung gestellt. Diese wird in die bestehende Software des Unternehmens eingebaut, die die Eingangskontrolle durchführt. Es wird der QR-Code des Grünen Passes eingelesen. Zum zweiten wird für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern über das Portal des NISF (INPS) eine Software zur Verfügung gestellt, die über die Sanitätskarte der Mitarbeiter die Gültigkeit des Grünen Passes verifizieren kann. Beide Möglichkeiten sind in Ausarbeitung.<BR /><BR /><BR /><b>Kann der Arbeitgeber den Grünen Pass auch vorzeitig, also vor Arbeitsbeginn, verlangen?</b><BR />Udovich: Ja. Die neue Verordnung sieht dies vor und zwar aus organisatorischen Erfordernissen des Arbeitgebers, zum Beispiel bei der Planung der Schichteinteilungen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="698765_image" /></div> <BR /><BR /><BR /><b>Es ist erlaubt die Kontrollen des Grünen Passes stichprobenartig durchzuführen. Gibt es hierzu Regeln?</b><BR />Udovich: Ja. Gemäß Verordnung des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 12. Oktober 2021, Art. 1.2., sind mindestens 20 Prozent der Arbeitnehmer täglich zu kontrollieren, so werden innerhalb einer Arbeitswoche alle Arbeitnehmer kontrollier. Dies sieht die Verordnung zwar für die öffentliche Verwaltung vor, ist aber meines Erachtens, sowie auch anderer Experten und Arbeitsjuristen auch auf die Privatwirtschaft anwendbar.<BR /><BR /><BR /><b>Sind auch für den Arbeitgeber Strafen vorgesehen, wenn er den Grünen Pass der Mitarbeiter nicht kontrolliert?</b><BR />Udovich: Ja. Der Arbeitgeber, der die Regeln des Grünen Passes nicht respektiert, riskiert eine Verwaltungsstrafe von 400 bis 1000 Euro.<BR /><BR /><BR /><b>Wer kann die Kontrollen über die korrekte Anwendung der Green-Pass-Regeln in den Betriebe kontrollieren und wer stellt die Strafen aus?</b><BR />Udovich: Die Strafen werden vom Regierungskommissar verhängt. Die Kontrollen werden von den Inspektoren des Arbeitsinspektorates, der Inspektoren der Sanitätseinheit und von einer eigenen Einheit der Carabinieri durchgeführt. Zur Zeit überprüfen über 4000 Inspektoren, es werden weitere zugewiesen.<BR /><BR /><BR /><b>Muss ich auch die Pflegehilfe oder das Kindermädchen, die zu mir nach Hause kommen auf den Grünen Pass kontrollieren?</b><BR />Udovich: Ja.<BR /><BR /><BR /><b>Wer ist vom Grünen Pass befreit?</b><BR />Udovich: Jene Personen, die auch von der Impfkampagne befreit sind, mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung, die gemäß Rundschreiben des Gesundheitsministeriums ausgestellt werden muss.<BR /><BR /><BR /><b>Sind Schwangere vom Grünem Pass befreit?</b><BR />Udovich: Schwangere sind vom Grünen Pass nicht befreit. Der Arzt kann aber eine momentane Befreiung ausstellen, wenn er die Verschiebung der Impfung für notwendig erachtet.<BR /><BR /><BR /><b>Sind stillende Mütter vom Grünen Pass befreit?</b><BR />Udovich: Nein. Hier ist keine Befreiung vorgesehen.<BR /><BR /><BR /><b>Müssen auch freiwillige Mitarbeiter einen Grünen Pass vorweisen?</b><BR />Udovich: Ja. Ausnahmslos. Es spielt keine Rolle, ob diese nur mit anderen Freiwilligen arbeiten oder auch mit lohnabhängigen Mitarbeitern. Sobald ein Mitarbeiter, gleich ob Freiwilliger, Auszubildender oder auch von Drittfirmen, den Arbeitsplatz betritt, muss er einen gültigen Grünen Pass vorweisen.<BR /><BR /><BR /><b>Wenn ich nur, also ausschließlich, in Smart Working arbeite, muss ich einen Grünen Pass vorweisen?</b><BR />Udovich: Nein. Wenn sie ausschließlich in Smart Working arbeiten, brauchen Sie keinen Grünen Pass, sobald Sie aber das Betriebsgelände, gleich ob das eigene oder jenes eines Kunden/Lieferanten betreten, müssen sie einen gültigen Grünen Pass vorweisen.<BR /><BR /><BR /><b>Muss auch der Lieferant meiner Getränkeautomaten einen Grünen Pass haben?</b><BR />Udovich: Ja. Sie können seinen gültigen Grünen Pass verlangen, sobald er Ihr Betriebsgelände/Büro betritt.<BR /><BR />