Mittwoch, 13. Oktober 2021

Handelskammer befürwortet neue Regelung zur Kurzzeitvermietung von Wohnungen

Zurzeit ist es für die öffentliche Hand schwierig, zur touristischen Kurzzeitvermietung verwendete Wohnungen zu kontrollieren. Um dies in Zukunft zu vereinfachen, möchte das italienische Tourismusministerium, dass jedes zur Kurzzeitvermietung verwendete Unterkunft eine Identifikationsnummer erhält, die auf jeder publizierten Werbeanzeige aufscheinen muss. Die Handelskammer befürwortet diese Pläne, sofern daraus nicht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die bestehenden Beherbergungsbetriebe entsteht.

Die Handelskammer befürwortet die neue Regelung bezüglich der Kurzzeitvermietungen von Wohnungen. - Foto: © kurhan









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