Donnerstag, 8. Oktober 2020

Handelskammer Bozen warnt vor irreführenden Geschäftspraktiken

Die Handelskammer Bozen informiert die Südtiroler Unternehmen, dass sie keine Aufträge für das Inkasso von Rechnungen an Privatfirmen erteilt. Es handelt sich dabei um eine irreführende Geschäftspraktik. Vorsicht ist zudem bei Ansuchen geboten, bei denen rückwirkend europäische Beiträge in Aussicht gestellt werden sowie bei vermeintlichen E-Mails vom INPS-NISF.

Die Handelskammer warnt vor irreführenden Dokumenten. - Foto: © shutterstock









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