Die Gemeinden haben so die Möglichkeit, eine Reihe von Ausnahmen zu genehmigen. Darunter fallen insbesondere die Weihnachtsfeiertage, die Sonntage im Dezember, Sonn- und Feiertage, an denen Märkte stattfinden oder besondere touristische Anlässe. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass in einigen Gemeinden an mehr als der Hälfte der Sonn- und Feiertage im Laufe des Jahres die Geschäfte offen bleiben. Die Handelskammer ist immer dafür eingetreten, dass in der Mehrzahl der Sonn- und Feiertage die Sonntagsruhe gehalten werden soll. Man geht dabei von der Überzeugung aus, dass die Sonntagsöffnung zu keiner wirklichen Umsatzsteigerung führt und zum Schaden der Familienbetriebe und der Erhaltung der Nahversorgung ist. Das Thema wurde nochmals durch die Notverordnung im Sommer aufgeheizt, welche in den touristischen Gemeinden eine gänzliche Liberalisierung vorsieht. Kammerrat für arbeitsfreien SonntagDer Kammerrat hat sich darum ebenfalls in seiner letzten Sitzung mit dem Thema befasst und sich mehrheitlich für den Schutz des Sonntags ausgesprochen. Er ersucht die politisch Verantwortlichen, konkrete Entscheidungen für die Reduzierung der Sonntagsöffnungen im Einzelhandel zu treffen.