Im Mailänder Abkommen ist die Übernahme der Verwaltungstätigkeit im Justizwesen durch das Land vorgesehen. „Wir müssen darauf drängen, dass Südtirol diese Kompetenz bald übernehmen kann und das Gerichtswesen damit schneller wird“, ist Handelskammerpräsident Michl Ebner überzeugt.Eine neue Studie (Silvia Giacomelli, Carlo Menon: „Firm size and judicial efficiency in Italy: Evidence from neighbour’s tribunal“, May 2012) zeige auf, dass sich lange Zivilgerichtsverfahren negativ auf die Betriebsgröße auswirken, da die Durchsetzung von Verträgen für die Unternehmen eine Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften sind. 93 Prozent der gewerblichen Betriebe in Südtirol seien Klein- und Kleinstbetriebe, das heißt sie haben weniger als zehn Mitarbeiter, so die Handelskammer.Die neue Studie zeige, dass eine Reduzierung der Länge der Zivilgerichtsverfahren auf die Hälfte die durchschnittliche Betriebsgröße um zehn Prozent erhöhen würde.Betrachte man die durchschnittliche Verfahrensdauer für einen Zivilprozess (erste Instanz), dann schneide Südtirol im nationalen Vergleich relativ gut ab, so die Handelskammer. Im Durchschnitt erhalte man das Urteil in erster Instanz in Südtirol nach 603 Tagen (also in einem Jahr und acht Monaten), während im italienischen Durchschnitt das Urteil erst nach 904 Tagen (zwei Jahre und sechs Monate) zu erwarten sei. Dies besagen die Daten der Statistikinstituts ISTAT.Besonders in süditalienischen Regionen könne die Verfahrensdauer auch über vier Jahre betragen. Vergleiche man den Südtiroler Wert allerdings mit der Verfahrensdauer in anderen Exportländern, dann ändere sich das Bild: Laut Erhebungen der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz erhält man in Österreich und Deutschland im Durchschnitt bereits nach 140 Tagen (viereinhalb Monate) ein erstinstanzliches Urteil in einem Zivilverfahren. Auch in andern europäischen Ländern ist die Verfahrensdauer deutlich geringer als in Südtirol, wenngleich nicht so kurz wie in Deutschland und in Österreich. „Die Südtiroler Unternehmen sind in dieser Hinsicht also gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland deutlich im Nachteil, was sich nicht nur negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt, sondern auch, wie die neue Analyse zeigt, auf die Betriebsgröße“, heißt es von der Handelskammer.