Zahlreiche Südtiroler Betriebe erhalten in letzter Zeit Posterlagsscheine für die Eintragung in verschiedene Verzeichnisse und Register, die den Eindruck erwecken, sie seien verpflichtend und von der Handelskammer oder anderen Behörden vorgeschrieben.Bei den betroffenen Betrieben handelt es sich meist um neu gegründete bzw. Unternehmen, die gerade eine Änderung im Handelsregister vorgenommen haben.„Diese Zahlungsaufforderungen erfolgen nicht im Auftrag der Handelskammer Bozen und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen“, informiert Handelskammerpräsident Michl Ebner und fügt hinzu: „Generell empfiehlt es sich, vorausgefüllte Formulare stets genauestens zu überprüfen.“Irreführende Geschäftspraktiken dieser Art sind keine Seltenheit: Überall in Italien können Datensätze, von im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, abgefragt werden.Diese Unternehmen werden in der Folge systematisch mit der Aufforderung angeschrieben, eine Gebühr für die Eintragung der eigenen Firmendaten in private Datenbanken und Register zu zahlen.Hierbei wird bewusst eine Formulierung gewählt, die bei schnellem Durchlesen als Einzahlungsaufforderung für die Jahresgebühr oder andere Pflichtgebühren der Handelskammer verstanden werden kann. Erst im Kleingedruckten bzw. bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist."Betroffene Unternehmer haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen", so die Handelskammer.Weiters ist es möglich, einen Brief mit den nötigen Informationen an folgende Adresse zu schicken: Autorità garante della concorrenza e del mercato, Piazza G. Verdi 6/A, 00198 Roma.