Das territoriale Abkommen für alle Bereiche des Handwerks, mit Ausnahme des Bauhandwerks, ersetzt die Einzahlung an den nationalen Sanitätsfonds San.Arti, da dieser zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht operativ war. Aus diesem Grund haben die Sozialpartner vereinbart, die Sammlung der Beiträge auf Landesebene zu organisieren und die Mittel auf Landesebene zu verwalten. Der Landesverband der Handwerker (LVH), die Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmer (SHV), der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB), der Südtiroler Gewerkschaftsbund (SGB/CISL), der Allgemeine Gewerkschaftsbund (AGB/CGIL) und die Südtiroler Gewerkschaftskammer (UIL-SGK) haben ein Abkommen unterzeichnet, das die Sammlung auf Landesebene der Beiträge für einen zusätzlichen Gesundheitsfonds vorsieht. In dem Abkommen zwischen den Sozialpartnern auf nationaler Ebene vom 21. September 2010 war die Schaffung eines nationalen Gesundheitsfonds vorgesehen. Da es in der Zwischenzeit aber zu keinem Abkommen in dieser Richtung kam, haben die Sozialpartner im Frühjahr 2012 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die die Möglichkeit der Gründung eines territorialen Gesundheitsfonds vorsah. Am 22. Februar 2013 haben sie sich darauf geeinigt, die Beiträge für diesen Fonds auf Landesebene einzusammeln. Mit der Einhebung der Gelder wurde die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk beauftragt. Das Abkommen wurde in alle Kollektivverträge der KMUs und des Handwerks, mit Ausnahme des Bauhandwerks, übernommen. Das Handwerk ist der erste Sektor, der sich für die Gründung eines zusätzlichen territorialen Gesundheitsfonds eingesetzt hat. Ausgenommen vom Abkommen ist das Bauhandwerk, da hier die sanitären Zusatzleistungen durch die Bauarbeiterkassen rückerstattet werden. Die Einhebung der Beiträge erfolgt ab Februar 2013. Der Beitragssatz beträgt 10,42 Euro pro Monat und Arbeitnehmer. Die Fälligkeit der ersten Einzahlung ist der 18. März 2013.