Pünktlich vor Heiligabend hat das Haushaltsgesetz am Dienstag die erste Hürde im Parlament genommen. Mit 110 Ja-Stimmen wurde die „manovra“ – die vierte unter der Regierung Meloni – im Senat gebilligt. Die Abstimmung in der Abgeordnetenkammer folgt nach Weihnachten.<BR /><BR />Mit einem Gesamtvolumen von rund 22 Milliarden Euro fällt das Haushaltsbudget deutlich niedriger aus als im Vorjahr (33 Milliarden Euro). Dennoch enthält auch der diesjährige Gesetzestext einige Neuerungen für Steuerzahler, Familien und Unternehmen.<h3>Steuern: Reduzierung der Irpef, Erhöhung anderer Abgaben</h3>Die bedeutendste Änderung betrifft die Einkommenssteuer (Irpef). Wie bereits seit einiger Zeit bekannt, sinkt der Steuersatz für die mittlere Einkommensstufe (28.000 bis 50.000) von 35 auf 33 Prozent. Je nach Einkommen können Steuerzahler so bis zu 440 Euro pro Jahr sparen.<BR /><BR />Außerdem werden kollektivvertragliche Lohnerhöhungen (auch rückwirkend für 2024) bis zu einem Einkommen von 33.000 Euro nur mit fünf Prozent besteuert.<BR /><BR />Allerdings müssen sich Steuerzahler an anderer Stelle auf steigende Kosten einstellen. Neu ist eine Abgabe auf Paketzulieferungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro: Ab Jänner fallen pro Päckchen zwei Euro an.<BR /><BR />Auch Finanztransaktionen werden ab 2026 stärker besteuert. Die Tobin Tax auf Aktienkäufe verdoppelt sich von 0,1 auf 0,2 Prozent. Für Kryptowährungsgewinne über dem Freibetrag von 2.000 Euro steigt der Steuersatz von 26 auf 33 Prozent.<BR /><BR />Zudem erhöht sich die Verbrauchssteuer auf Tabak: Zigaretten werden ab Jänner um 15 Cent pro Packung teurer, auch E-Zigaretten und Liquids verteuern sich.<h3> Neue Regeln bei Kurzzeitvermietung</h3>Nicht zuletzt ändern sich die Steuersätze bei der Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen. Der pauschale Steuersatz von 21 Prozent bleibt für die erste vermietete Immobilie bestehen. Für eine zweite Immobilie, die kurzfristig – also für weniger als 30 Tage – vermietet wird, steigt der Satz auf 26 Prozent. Ab der dritten Immobilie geht der Fiskus automatisch von einer unternehmerischen Tätigkeit aus. Eigentümer fallen damit aus der Pauschalsteuerregelung heraus.<h3> Pension: Eintrittsalter ändert sich</h3>Das Haushaltsgesetz bringt auch eine Reihe von Änderungen für die Renten mit sich. Das Renteneintrittsalter erhöht sich schrittweise: Ab 2027 um einen Monat, ab 2028 um zwei weitere Monate. Die „Quote 103“ (Frührente mit 62, mit mindestens 41 Beitragsjahren) und auch die „Opzione donna“ laufen aus und werden nicht verlängert. <BR /><BR />Das Haushaltsgesetz verpflichtet nun auch kleinere Unternehmen dazu, Abfertigungen (TFR) in den INPS-Fonds einzuzahlen. 2026 und 2027 gilt die Regel für Firmen mit 60 oder mehr Beschäftigten, danach für alle mit 50 oder mehr Mitarbeitern.<h3> Familien: Neue ISEE-Berechnung</h3>Das Haushaltsgesetz sieht auch bei der Berechnung des ISEE-Wertes, der für viele Sozialleistungen wichtig ist, Änderungen vor. Eine davon betrifft die Freibeträge für den Erstwohnsitz. Dieser steigt von 52.500 auf 91.500 Euro. In den Großstädten liegt der Freibetrag künftig sogar bei 200.000 Euro.<h3> Unternehmen: Super-Abschreibung kommt</h3>Neu hinzu kommt für Unternehmen eine Super-Abschreibung („Iperammortamento“), also eine überproportionale steuerliche Abschreibung für Investitionen in Maschinen oder Anlagen.