Der Landeshauptmann und die zuständige Landesrätin Martha Stocker seien einen innovativen beispielgebenden Weg gegangen und hätten sich für die direkte Übernahme der EU-Vorschrift durch das Land Südtirol entschieden und sich auf diese Weise autonomen Handlungsspielraum gesichert, so der hds.Diese Entscheidung sei auch das positive Ergebnis einer vertrauensvollen intensiven Zusammenarbeit zwischen der Landesbehörde und den betroffenen Bürgern und ihrer Verbände.„Für uns ist entscheidend, dass die Werte Lebensmittelsicherheit und Hygiene umgesetzt werden ohne gleichzeitig Unternehmern und Mitarbeitern eine unverhältnismäßige Bürokratie aufzulasten, wie dies bei der Arbeitssicherheit geschehen ist“, erklärt hds-Präsident Walter Amort.Der Beschluss sieht vor, dass Lebensmittelunternehmer ihre Mitarbeiter in der Regel selbst informieren bzw. schulen und dazu eine entsprechende Dokumentation führen. Eine Befreiung gilt für diejenige, die über einen einschlägigen Bildungsabschluss verfügen. "Das Gesundheitsministerium hatte im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung für die Betriebe sehr belastende und unverhältnismäßige Prozeduren vorgeschlagen", so Amort.Man erwarte sich, dass die Südtiroler Entscheidung nicht im Nachhinein von Rom torpediert werde.