Montag, 14. September 2020

hds: „Dem Personal danken und das Geld bleibt in Südtirol“

Die Grenze für die Steuerbefreiung von Sachentlohnungen an Mitarbeitern („fringe benefits“) wurde verdoppelt: Mit dem sogenannten „August“-Dekret wurde, ausschließlich für das Steuerjahr 2020, die Höchstgrenze für die vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter anerkannten Sachbezüge von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht. Diese werden nicht dem Einkommen angerechnet und sind somit steuer- und beitragsbefreit, zeigt sich der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol erfreut.

hds-Präsident Philipp Moser mit Direktor Bernhard Hilpold mit der monni card. - Foto: © hds









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