„Die neuen Bestimmungen sind eine Aufwertung für jene Betriebe, die gute, gesunde und heimische Produkte erzeugen. Das fördert auch die Lebensqualität und die Nahversorgung im ländlichen Raum und in den Stadtvierteln“, betont hds-Direktor Dieter Steger. „Südtirols Vorreiterrolle wird dank frischer Qualitätsprodukte weiter gefestigt.“Neu: Bezeichnung „frisches Brot“ Die Landesregierung habe kürzlich kurzem die Änderungen zur Durchführungsverordnung der Handwerksordnung aus dem Jahr 2009 verabschiedet, so der hds. Eine Neuigkeit sei die Bezeichnung „frisches Brot“. Diese Bezeichnung sei nur mehr für Brot erlaubt, das ein Betrieb in einem einzigen, durchgehenden Produktionszyklus, ohne Unterbrechungen herstellt. „Damit hat man den Billigbrotimporten aus dem Ausland, die ihre tiefgefrorenen Teiglinge in Südtirol aufbacken und als Frischbrot verkaufen, einen Riegel vorgeschoben. Man darf diese Brote, die als Teiglinge quer durch Europa gekarrt werden, nicht mehr als Frischbrot bezeichnen“, zeigt sich Sandro Pellegrini, stellvertretender Landesinnungsmeister der Bäcker im hds, erfreut.Definitionen von „Steinofenbrot“ und „Holzofenbrot“Neu hinzugekommen sei auch die Definition von „Steinofenbrot“. So werde ein Steinofenbrot von Hand auf den Backgutträger eingeschoben und gebacken, informiert der hds. Der Backofen müsse aus Naturstein, Kunststein oder anderem geeigneten Stein bestehen. Ähnlich verhalte es sich mit der Bezeichnung „Holzofenbrot“. Auch dieses werde direkt auf der Platte in Öfen gebacken, deren Backraum aus Stein oder steinartigem Material bestehen. Zur Befeuerung der Öfen werde nur naturbelassenes Holz verwendet, das direkt im Backraum verbrannt wird.Qualitätskriterien für Eisdielen festgelegtAuch bei den Speiseeisherstellern gebe es wichtige Neuigkeiten, so der hds: Bereits in der alten Durchführungsbestimmung sei festgelegt worden, was als Eisdiele bezeichnet werden darf: Als „Eisdiele“ dürfen sich nur Betriebe bezeichnen, die das Eis in den eigenen Produktionsstätten selbst herstellen. Darüber hinaus seien Qualitätskriterien festgelegt worden, damit die Bezeichnung „Eisdiele/Gelateria“ gerechtfertigt ist. So dürfen zur Herstellung von handwerklichem Speiseeis nur vorwiegend frische Zutaten wie Milch und Milchprodukte, Eier, Früchte und Zucker verwendet werden.„Dank der guten Zusammenarbeit der Verbände konnten Qualitätsrichtlinien erarbeitet werden, die sich eindeutig vom Industrie-Massenprodukt abheben. Mit dem Siegel ‚Eisdiele/Gelateria’ garantieren wir nur beste und frische Rohstoffe“, betont Antonio Munaretto, Präsident der Speiseeishersteller im hds.Damit es für den Endverbraucher ersichtlich wird, ob eine Eisdiele tatsächlich eine „Eisdiele“ gemäß den Kriterien der Südtiroler Handwerksordnung ist, verleiht der hds allen Eisdielen eine spezielle Qualitätsplakette. Laut Handwerksordnung braucht es außerdem berufliche Voraussetzungen, um Speiseeis erzeugen zu können.