Die Verordnung tritt ab dem 1. Februar statt.„Wir sind von dieser Entscheidung sehr überrascht. Vor allem, weil das Inkrafttreten dieser Maßnahme während der laufenden Verhandlungen mit der Gemeinde von dieser jetzt einseitig durchgestampft wurde“, meinen die Ortsobleute des hds Bozen, Thomas Rizzolli und Luciano Giovanelli. „Unsere schriftlichen Stellungahme zur Maßnahme haben bisher keine Antwort erhalten.“ „Zusätzliche Belastungen für Händler und Gastwirte“„Diese Maßnahme bringt zusätzliche Belastungen für Händler und Gastwirte mit sich, die nicht akzeptabel sind“, betonen Rizzolli und Giovanelli.Zu bedenken seien die entstehenden Kosten durch den Umbau vieler Eingangsbereiche und den Einbau eigener Mechanismen, damit sich die automatisch Türen schließen. „Außerdem schafft diese Maßnahme weitere Bürokratie durch die entsprechenden Kontrollen.“ „Unverhältnismäßige Maßnahme“Die Maßnahme sei im Vergleich zum angegebenen Umweltzweck unverhältnismäßig, so der hds.Es gebe in den Begründungen zur Maßnahme weder ökologische Auswertung, die dieses Ziel vollkommen untermauern würde, noch gültige Beispiele für derartige Maßnahmen in anderen Orten. Bei dem von der Gemeinde angegebenen Beispiel Mailand handle es sich ausschließlich um eine zeitlich begrenzte Sondermaßnahme im Fall von gravierender Überschreitung der Schadstoffwerte.Dringende AusspracheDie Maßnahme soll überdacht werden, fordert der hds. Er hat deshalb um eine dringende Aussprache mit der Stadtverwaltung angesucht.