„Das Gericht hat nun bereits zum dritten Mal in Folge die fundierte Rechtsmeinung des hds vollinhaltlich bestätigt“, unterstreicht hds-Präsident Walter Amort. „Unabhängig wie die Bestimmungen und die Zukunft im Einzelhandel aussehen werden: Damals sind die Lizenzen nicht rechtmäßig erteilt worden, weil die Zone Gewerbegebiet ist und somit dort grundsätzlich Einzelhandelsverbot gilt.“ Dem Verband gehe es nicht um das Blockieren von Entwicklungen, so der hds. Es liege in der Natur des Handels und der Kundenbedürfnisse, dass neue Initiativen entstehen. Hier gehe es aber um die Rechtsstaatlichkeit."In einem Rechtsstaat hat gleiches Recht für alle zu gelten, unabhängig von Interessen und Personen. Jeder Bürger hat sich an die Rechtsordnung zu halten", so der hds. „Die Rechtsmeinung des hds ist immer wieder in Frage gestellt worden. Damit sollte jetzt endgültig Schluss sein: Drei Urteile im Sinne des hds sprechen eine klare Sprache“, betont abschließend Amort.