<BR />Bei sogenannten Paritätsklauseln verpflichtet Booking.com Beherbergungsbetriebe dazu, auf ihrer eigenen Website keine günstigeren Preise oder besseren Buchungsbedingungen anzubieten als auf der Plattform selbst. Das soll verhindern, dass Gäste direkt beim Hotel buchen.<BR /><BR />„Dadurch entstanden den Betrieben durch die hohen Provisionen an Booking.com erhebliche finanzielle Kosten“, unterstreicht Raffael Mooswalder, Direktor des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV). Aus diesem Grund haben einige EU-Länder Paritätsklauseln verboten – darunter auch Italien mit dem Wettbewerbsgesetz 2022. <h3> Europaweite Sammelklage</h3>Auch die EU hat sich dahingehend eingeschaltet. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2024 hat Booking.com mit ihren Paritätsklauseln gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. „Es gibt deshalb mehrere Gründe, um eine europaweite Sammelklage in Angriff zu nehmen, wie es nun der europäische Branchenverband Hotrec unternommen hat und der sich auch der HGV zusammen mit Federalberghi anschließt“, informiert HGV-Direktor Raffael Mooswalder. <BR /><BR />Hotelverbände aus 26 Ländern unterstützen nun diese Sammelklage. Für die teilnehmenden Beherbergungsbetriebe entstehen dabei keine Kosten und sie tragen auch kein Risiko. <BR /><BR />Beherbergungsbetriebe, die sich der Sammelklage anschließen wollen, können sich bis 31. Juli 2025 unter www.mybookingclaim.com registrieren und auf dieser Website die notwendigen Unterlagen und Provisionsrechnungen hochladen.