„Nun sind zwei Prämissen, nämlich die Verpflichtung und die Testung im Betrieb, gefallen. Wenn dies nun zur Folge hat, dass die Gastronomiebetriebe nicht oder nur stark eingeschränkt öffnen dürfen, so kann dies der HGV nicht unterstützen“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. <BR /><BR />Der HGV verweist darauf, dass als Wirtschaftssektor derzeit nur die Gastronomie nicht arbeiten darf und die Beherbergung aufgrund der strikten Reiseregelungen nicht arbeiten kann. Aus diesem Grund fordert der HGV dringend eine Alternative zur angekündigten Testpflicht in den Betrieben. Diese kann für den HGV nur in einem niederschwelligen, kostengünstigen und peripher verfügbaren Testangebot liegen. <BR /><BR />„Die Situation ist für alle Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe lange schon nicht mehr tragbar. Wir hoffen deshalb sehr, dass die Landesregierung ihr Versprechen einhält, weitere Bereiche wie die Gastronomie zu öffnen und mithilft, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Zeit der Appelle ist vorüber“, sagt Pinzger abschließend in der Presseaussendung. <BR />