HGV: Ermäßigter Steuersatz für Gastgewerbe bleibt - Positiv für heimischen Tourismus
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) ist darüber erfreut, dass der römische Senat beschlossen hat, den Mehrwertsteuersatz für Beherbergung und Verpflegung im Hotel- und Gastgewerbe bei zehn Prozent zu belassen.