„Die Verordnung sieht nun vorerst einen Zahlungsaufschub bis Mitte dieses Jahres vor. Dies ist aber unzureichend. Dass viele Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe bis zur Hälfte des Jahres geschlossen bleiben mussten und somit keinen Müll produziert haben, wurde bei der Berechnung der Gebühren und vor allem der Grundgebühren in keiner Weise berücksichtigt“, wird HGV-Vizepräsident Thomas Walch in der Aussendung zitiert. <BR /><BR /><b>„Gemeindeabgaben und Grundgebühren anpassen</b>“<BR /><BR />Der Ärger unter den Gastwirten sei entsprechend groß. „Dass die geschlossenen Betriebe trotzdem die grundsätzlich schon sehr hohen Grundgebühren zahlen müssen, ist nicht tragbar. Wie sollen die Betriebe zahlungsfähig sein, wenn die Umsätze fehlen und diese nicht mehr aufgeholt werden können“, fragt sich Walch und meint, „fehlende Einnahmen können nicht durch einen Aufschub kompensiert werden“. HGV-Vizepräsident Walch fordert deshalb: Die Höhe der Gemeindeabgaben inklusive Grundgebühren müssten bereits für das Jahr 2020 der realen Situation der Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe angepasst werden.<BR /><BR /><BR />