Der Gesetzentwurf sehe zwar vor, dass der Verkauf von Alkohol an unter 18-Jährige verboten ist. „Der Entwurf sieht hingegen nicht vor, dass an Minderjährige die Verabreichung von alkoholischen Getränken untersagt werden soll“, präzisiert der (HGV) in einer Presseaussendung. Laut dem Gesetzentwurf dürfe demnach einem unter 18-Jährigen kein Alkohol zur Mitnahme, z. B. in Flaschen, verkauft werden. Da die Gesetzesänderung noch von der Abgeordnetenkammer und daraufhin vom Senat genehmigt werden müsse und erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft trete, bleibe „die derzeit geltende Regelung beim Verkauf und der Verabreichung von alkoholischen Getränken ist aufrecht“, so der HGV.