Wie das Cashback-Programm für staubedingte Verspätung funktioniert, wieviel Geld man je nach Situation zurück bekommt und wie die Brennerautobahn AG dazu steht. <BR /><BR />ASPI ist der größte Betreiber mautpflichtiger Straßen in Italien. Zum Streckennetz gehören die Autobahnen A1 Mailand-Neapel, A2 Mailand-Varese, A9 Lainate-Como, A11 Florenz-Pisa Nord, A13 Bologna–Padua, A14 Bologna-Tarent, A16 Neapel-Canosa di Puglia, A26 Genua-Gravellona Toce, A27 Belluno-Venedig, ebenso Teilabschnitte der A10 Genua-Ventimiglia, A12 Genua-Rom und A23 Palmanova-Tarvis. Die Betreibergesellschaft ist mittlerweile wieder unter staatlicher Kontrolle, eine Folge des Brückeneinsturzes von Genua im Jahr 2018 mit über 40 Toten, der auf schwere Mängel bei der Instandhaltung durch den vorherigen Eigentümer zurückgeführt wurde. <BR /><BR />Um Tragödien wie diese künftig möglichst zu vermeiden, investiert ASPI massiv in die Sicherheit des Autobahnnetzes. Mit den dringenden Arbeiten werden jedoch erhebliche Unannehmlichkeiten für Autofahrer verbunden sein, sprich Kolonnenverkehr und Staus vor den zahlreichen Baustellen. Im Gegenzug räumt ASPI Autofahrern Entschädigungen für etwaige Verspätungen ein, die abhängig von der zurückgelegten Strecke und dem Ausmaß des Zeitverlusts gewährt werden. Man geht dabei von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern aus. <BR /><BR /> Die Entschädigungen werden in Form eines so genannten Cashback-Programms ausbezahlt, ein Autofahrer bekommt die Mautgebühren ganz oder teilweise rückerstattet. Ein Beispiel: Beträgt die Verzögerung baustellenbedingt auf einer Strecke von 0 bis 29 Kilometern mehr als 15 Minuten, bekommt man 100 Prozent der Gebühren retour, bei 500 Kilometern und mehr muss der Zeitverlust über 2 Stunden betragen, um die Hälfte zurückzubekommen (siehe Grafik). <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="680906_image" /></div> <BR /><BR /><b>Wie bekomme ich mein Geld zurück?</b><BR /><BR />Dafür notwendig sei die App des Drittanbieters Free to X, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Nach dem Herunterladen der App wird man aufgefordert, die Methode zu wählen, mit der man normalerweise die Autobahnmaut bezahlt. Wählt der Nutzer Telematiksysteme wie Telepass aus, wickelt die App alles eigenständig ab und der Fahrer muss keinen Antrag auf Rückerstattung stellen“, so Bauhofer. „Bezahlt der Nutzer die Maut hingegen an der Mautstelle in bar oder mit Karte, so muss er über die App einen Antrag stellen. Nutzer werden dann aufgefordert, die Belege der Autobahnnutzung bei Auf- und Abfahrt abzufotografieren und hochzuladen“, so Bauhofer. Im ersten Fall, der Telepass-Nutzung, werden die Entschädigungsansprüche direkt verrechnet, im zweiten Fall wird das Guthaben auf das Kontokorrent des Nutzers überwiesen. Die Auszahlung erfolgt nicht sofort, sondern für den Zeitraum von Mitte September bis Ende Dezember ab Januar 2022. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="680909_image" /></div> <BR /><BR />„Die Idee an sich ist für Vielfahrer sicherlich nicht schlecht, da signifikante Einsparungen winken. Allerdings hätte man auch einfach nur generell die Mautgebühren senken können, um die Autofahrer zu entlasten“, so die Einschätzung der Verbraucherschützerin. „Was man anhand des Bonussystems auch wieder sieht, ist, dass Bürger, die überhaupt nicht technikaffin sind, wieder einmal durch die Finger schauen. Das war schon beim Cashback-Programm im Handel und beim Urlaubsbonus so. Künftig wird sicherlich alles nur mehr auf digitalem Wege ablaufen, daher empfehle ich jedem, sich mit den neuen Technologien zumindest ein wenig vertraut zu machen, um nicht benachteiligt zu sein.“<BR /><BR /><b>Wie die A22 zum Cashback-Programm steht</b><BR /><BR />Aktuell gilt das Cashprogramm ausschließlich für Strecken der ASPI, das Infrastrukturministerium würde es jedoch begrüßen, wenn es auf alle Autobahnen ausgedehnt werden würde. Bei der Brennerautobahngesellschaft A22 zeigt man sich „grundsätzlich gesprächsbereit“, wie Präsident Hartmann Reichhalter betont. „Eines muss aber auch klar sein, eine solche Maßnahme darf nicht zulasten der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit gehen.“ <BR /><BR />Wie er das meint? „Das Ministerium errechnet als Konzessionsgeber für die A22 alljährlich nach einem komplizierten Schlüssel, wie viel wir jedes Jahr von den Einnahmen reinvestieren müssen. Sinken nun die Einnahmen, weil die Gebühren teilweise an Autofahrer zurückgezahlt werden müssen, sinken auch die Investitionen“, so Reichhalter. „Wir bewegen uns da in einem sehr engen Rahmen. Wenn wir beim Cashback mitmachen, dann muss dies vorher gut überlegt sein, damit es nicht zu einem Boomerangeffekt kommt.“