Wie steht Südtirols Wirtschaft zu einem solchen Vorhaben? s+ hat mit Federico Giudiceandrea, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings (SWR) und mit Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), gesprochen.<BR /><BR />Italien erwägt die Einführung einer allgemeinen 2G-Pflicht am Arbeitsplatz. Wer also nicht immunisiert ist (über eine Impfung oder eine überstandene Krankheit), soll vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden. Darüber entschieden wird voraussichtlich Mitte der Woche. <BR /><BR />Wie steht Südtirols Wirtschaft zu einem solchen Vorhaben? Federico Giudiceandrea, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings (SWR), erklärt gegenüber s+, dass er „dem technischen Komitee und der Regierung in Italien“ vertraue. „Bis jetzt haben sie einen wirklich sehr guten Job gemacht und alles so weit im Griff, wie es scheint. Wenn man nun zum Entschluss kommt, dass es in der jetzigen Lage eine generelle 2G-Pflicht braucht, dann werden wir das als Wirtschaft auch gutheißen“, so Giudiceandrea.<BR /><BR />„Natürlich ist es im Normalfall immer besser, jemanden mit Fakten und Argumenten zu überzeugen, anstatt das Mittel des Zwangs anzuwenden. Wie wir aber gesehen haben, lassen sich leider nicht alle von der Sinnhaftigkeit der Impfung überzeugen. Wichtig ist es, dass alles getan wird, um neue Lockdowns zu verhindern“, so der SWR-Präsident.<BR /><BR />Diese Auffassung teilt auch der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett.<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="714539_image" /></div> <BR /><BR /> „Zunächst bedauere ich es sehr, dass es nicht gelungen ist, eine europaweit einheitliche Regelung zu finden. Aber wie dem auch sei, weitere, gravierende Einschnitte können wir uns nicht leisten, das ist klar. Wenn nach Ansicht der Experten in Rom eine 2G-Pflicht hilft, dies zu verhindern, ist das der richtige Weg“, sagt er. Allerdings müsse eine 2G-Pflicht, wenn sie denn komme, klar und einfach ausgestaltet sein, so Tschenett.<BR /><BR /> „Wie man hört, könnte die Regelung möglicherweise aufgeweicht oder verwässert und einige Beschäftigungsgruppen von der Pflicht ausgenommen werden. Das würde ich für sehr problematisch halten. Die Regeln sollten für alle gleich gelten – unabhängig von der Art der Tätigkeit, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ohne Sonderregelungen und Ausnahmen“, so Tschenett. Auch müsste klar geregelt sein, wie es nach der Zeit des Notstands, also voraussichtlich nach Ende März, aussehen wird: „Sonst kann es nämlich sein, dass manch Ungeimpfter seinen Job vorübergehend auf Eis legt, einige Monate ohne Arbeit und Lohn daheim bleibt und darauf spekuliert, danach wieder zurückkehren zu können. Daran sollte man denken – im Interesse der gesamten Wirtschaft, auch der Arbeitgeber, die Planbarkeit in Bezug auf ihr Personal brauchen.“