Eine von der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe unter Führung von Landesrat Hans Berger soll nun ausloten, in welchen Bereichen Handlungsspielraum besteht. Ein Problem sind vor allem rund 30.000 bis dato nicht erfasste landwirtschaftliche Gebäude."Die IMU ist gesetzlich eingeführt, nur fehlen noch die Anwendungsrichtlinien, sodass es Interpretationsfragen in vielen Bereichen gibt", erklärt Berger. Dazu komme, dass das Land mit dem Mailänder Abkommen eine Grundlage habe, die ihm weitere Spielräume bei der Steuergesetzgebung zuschreibe, als andere Regionen sie hätten. "Es gilt zu analysieren, welche Freiheiten in Sachen IMU wir gegebenenfalls aus dem Mailänder Abkommen ableiten können", so der Landesrat.Berger steht nun einer Arbeitsgruppe vor, die Handlungsbedarf und Handlungsspielräume in Sachen IMU ausloten wird. "Begriff 'Landwirtschaftliches Gebäude' nicht klar definiert"Der Gruppe gehören Vertreter der Landesabteilungen Finanzen, Raumentwicklung sowie Grundbuch und Kataster, des Gemeindenverbands und des Bauernbundes an. Letztere sind hinzugezogen worden, weil die landwirtschaftlichen Gebäude - bisher gänzlich von der ICI ausgenommen - IMU-pflichtig werden sollen. "Wir wissen aber noch nicht, was die Regierung unter 'landwirtschaftlichem Gebäude', oder besser: was sie überhaupt unter 'Gebäude' versteht", so der Landesrat.Was geschieht also mit Bauwerken ohne Fundamente, was mit sehr kleinen Gebäuden, was mit Gebäuden, auf denen eine Bindung lastet, und was mit jenen, die bisher von der Kataster-Eintragungspflicht ausgenommen waren. "Vor allem letztere - Schupfen, Almhütten, Unterstände - bereiten uns Sorgen, weil die Kosten, die für Teilungspläne, eine Kataster-Eintragung und die IMU anfielen, höher wären, als der Wert des Gebäudes", so Berger. Zudem würde die Eintragung eine kaum zu bewältigende Herausforderung für die Katasterämter. "Es geht hier um rund 30.000 Bauwerke im ganzen Land", so der Landesrat.Die von ihm geleitete Arbeitsgruppe trifft sich am heutigen Dienstag zum ersten Mal. Ziel ist, ein Diskussionspapier für die Landesregierung auszuarbeiten, in dem die Spielräume aufgezeigt werden und Vorschläge für weitere Schritte hervorgehen. "Es steht dann der Landesregierung zu, über weitere Schritte zu entscheiden", so Berger.