Diese Zeiten sollten eigentlich – wie jeder andere Lohnausgleich – für die Rente anerkannt werden.<BR /><BR /> Doch wie sich vergangenes Jahr herausstellte, war das nicht so: In einigen Fällen fehlten Arbeitnehmern ganz oder teilweise die Corona-Lohnausgleichswochen oder die sogenannten Figurativbeiträge, die in dieser Zeit gutgeschrieben werden sollten. Beides ist aber wichtig für die Rente: Wenn Wochen fehlen, geht man später in Pension, wenn Beiträge fehlen, fällt die Rente kleiner aus. <h3> „Viele Positionen bereits richtig gestellt“</h3>Da das Problem italienweit bestand, hoffte man zunächst auf eine rasche Lösung, zumal es sich nach Angaben des INPS „nur“ um einen technischen Fehler handelte. Doch die Lösung ließ auf sich warten. <BR />In Südtirol hatte die Kammer der Arbeitsrechtsberater schon im Juni 2023 auf die Probleme aufmerksam gemacht und beim NISF/INPS darauf gedrängt, die fehlerhaften Positionen alsbald automatisch zu korrigieren. <BR />Genau das passiert nun: „Das INPS in Bozen und in Trient ist tätig geworden und ist derzeit dabei, alle Positionen im Trentino und in Südtirol richtig zu stellen“, berichtet der Präsident der Kammer der Arbeitsrechtsberater, Loris De Bernardo. Viele Positionen seien bereits korrigiert worden, nun arbeite das Amt an den letzten Fällen. „Das Problem wird somit für die Betroffenen in unserer Region bald gelöst sein.“ <h3> Kein Antrag mehr notwendig</h3>Mit anderen Worten: Arbeitnehmer, die in Covid-Lohnausgleich waren, müssen sich nun nicht mehr sorgen, dass ihnen diese Zeiten oder Figurativbeiträge fehlen könnten und Betroffene müssen auch keinen Antrag mehr beim NISF/INPS auf Richtigstellung einreichen. „Das INPS ist dabei, das nun von sich aus zu erledigen, wofür den INPS-Mitarbeitern ein Dank gebührt.“ De Bernardo unterstreicht in dem Zusammenhang grundsätzlich die gute Zusammenarbeit mit dem NISF/INPS, wodurch man nun das Problem im Sinn der Bevölkerung lösen kann. <BR />„Denn auch wenn es sich vielleicht auch nur um eine fehlende Woche und einen geringen fehlenden Figurativbeitrag gehandelt haben mag – sie stehen den Arbeitnehmern zu.“<BR /><BR /><BR />