Im neuen Maßnahmenpaket zum Haushaltsgesetz, das die Regierung am Montag verabschiedet hat, sind auch einige Bestimmungen zu den Renten enthalten. <BR /><BR />Grundsätzlich werden Frührenten damit erst ab 63 Jahren möglich sein, egal welche Form der Frühpensionierung man nutzt. Finanziert werden sie künftig über einen neuen „Fonds für den flexiblen Ausstieg aus dem Berufsleben“. <h3> Quote 104 löst Quote 103 ab</h3>Was die Neuerungen angeht, ist allerdings noch nicht alles definiert. Fix scheint jedenfalls, dass im kommenden Jahr die sogenannte Quote 104 die bisherige Quote 103 ablösen wird. <BR /><BR />Das würde bedeuten, dass man mit mindestens 41 Rentenversicherungsjahren und einem Alter von mindestens 63 Jahren (41 plus 63 ergibt 104, daher der Name Quote 104) seine vorzeitige Rente antreten kann. Bei der bisherigen Quote 103 reichte ein Alter von 62 Jahren (und 41 Beitragsjahre). <BR /><BR />Lange schien es zwar so gut wie sicher zu sein, dass die Quote 103 auch im kommenden Jahr verlängert wird, doch offensichtlich will die Regierung der Europäischen Kommission entgegenkommen, die Italien vor den steigenden Sozialausgaben gewarnt hatte. <h3> Wer mit 36 Beitragsjahren in Rente gehen kann</h3>Das neue Maßnahmenpaket sieht zudem vor, die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale) formell abzuschaffen. Die Arbeitnehmergruppen, die sie bislang nutzen duften, werden aber auch künftig früher in Rente gehen können, wenn auch mit teilweise neuen Voraussetzungen. <BR /><BR />Das Mindestalter bleibt zwar bei 63 Jahren. Aber künftig werden für alle betroffenen Arbeitnehmergruppen 36 Beitragsjahre zur Voraussetzung. Bislang galt das nur für Arbeitnehmer in besonders belastenden Berufen, während Arbeitslose, Zivilinvalide und Arbeitnehmer, die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen, nur 30 Versicherungsjahre nachweisen mussten. <h3> 35 Beitragsjahre für Frauen</h3>Formell abgeschafft wird auch die Frauenregelung (opzione donna), die erst im Vorjahr stark eingeschränkt worden war. Künftig werden Frauen, die einen im Haushalt lebenden Familienangehörigen ersten Grades pflegen, oder eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent nachweisen können oder vor einer Entlassung wegen einer Unternehmenskrise stehen, erst mit 63 Jahren und gleichzeitig 35 Beitragsjahren in Rente gehen können. <BR /><BR />Derzeit sieht die Frauenregelung noch vor, dass Frauen je nach Anzahl der Kinder schon mit 58 bis 60 Jahren (und 35 Beitragsjahren) den Ruhestand antreten können. <h3> Vorzeitige Altersrente und Altersrente: keine Änderungen</h3>Aufrecht bleibt die vorzeitige Altersrente. Auch künftig werden Männer mit 42 Jahren und 10 Monaten an eingezahlten Rentenversicherungszeiten (41 Jahre und 10 Monate für Frauen) den Ruhestand antreten können. Bestehen bleibt auch die Möglichkeit für die frühen Berufseinsteiger, die schon vor dem 19. Lebensjahr 12 Monate an Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mit 41 Beitragsjahren in Rente zu gehen. <BR /><BR />Auch bei der Altersrente gibt es keine Neuigkeiten: Dafür sind weiterhin 67 Jahre und 20 Beitragsjahre nötig.<BR /><BR />