Zu Erinnerung: 2018 hat der Staat eine Förderung für Investitionen in Werbung eingeführt und seitdem – mit einigen Abänderungen – beibehalten. Das heißt: Auch für 2022 ist für Werbekampagnen in Zeitungen und Zeitschriften, Radio- und TV-Sendern ein Steuerguthaben von bis zu 50 Prozent aller förderbaren Werbeaufwendungen vorgesehen.<BR /><BR /><b>Bedingung: Werbeinvestitionen müssen gegenüber dem Vorjahr um mindestens 1,0 Prozent steigen</b><BR /><BR /> Auch für 2022 entfällt übrigens die Bedingung, dass die Werbeinvestitionen gegenüber dem Vorjahr um mindestens 1,0 Prozent steigen müssen, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen.<BR /><BR />Die Vormerkungsanträge für das Jahr 2022 müssen innerhalb 31. März 2022 eingereicht werden. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften.<BR /><BR /><b>Ansuchen noch bis zum 31. März</b><BR /><BR />Das Ansuchen besteht aus 2 Erklärungen: Zunächst muss ein Vormerkungsantrag gestellt werden. Er kann zwischen dem 1. und 31. März 2022 bei der Einnahmenagentur eingereicht werden; darin sind die im Vorjahr getätigten Investitionen sowie die Beträge der bereits getätigten sowie der geplanten Aufwendungen für 2022 anzugeben.<BR /><BR />Die zweite Erklärung ist eine Ersatzerklärung der angefallenen Kosten: Sie ist zwischen 1. Jänner und 31. Jänner 2023 einzureichen und enthält die die Beträge der tatsächlich angefallenen Kosten. <BR /><BR /><b>Insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung</b><BR /><BR />Ausgenommen von der Förderung sind andere Arten von Werbespesen, sowohl online (zum Beispiel Werbung in sozialen Netzwerken und Suchmaschinen usw.) als auch im Print-Format (zum Beispiel Plakate, Broschüren usw.) sowie Werbung in ausländischen Medien. Auch die Nebenspesen - Druckkosten, Vermittlergebühren, Beratungen, usw. - sind von der Förderung ausgenommen.<BR /><BR />Zudem gilt: Das Steuerguthaben kann, in Bezug auf dieselben Ausgabenposten, mit anderen steuerlichen Begünstigungen nicht kumuliert werden und unterliegt der „De-Minimis“-Regelung. <BR />Insgesamt stellt der Staat dafür 90 Millionen Euro dafür zur Verfügung.<BR />