Freitag, 10. April 2020
Infoschalter für neues Dekret zur Beschaffung der Liquidität
Das Dekret zur Beschaffung der Liquidität, das am 6. April 2020 vom Ministerrat genehmigt wurde, erweitert den Garantiefonds für KMU. Ziel ist es, den Betrieben die erforderliche Liquidität für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten nach dem Covid-19-Notstand zu gewährleisten. Die Handelskammer Bozen richtet einen spezifischen Informationsschalter für Unternehmen ein.
Durch das neue Dekret sollen Unternehmen finanziell unterstützt werden. - Foto: © Shutterstock / SizeSquares