Die sogenannte Echtzeit-Überweisung müssen künftig alle Banken und sonstige Zahlungsdienste, die Standardüberweisungen in Euro durchführen, anbieten. <BR /><BR />Das heißt, Geld soll – egal ob Werk- oder Feiertag und unabhängig von der Tageszeit – innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger eingehen. Gleichzeitig soll auch der Auftraggeber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht. Extragebühren dürfen für diese Dienstleistungen nicht erhoben werden. <h3> Kundensicherheit gewährleisten</h3>Um Kunden eine bessere Sicherheit zu gewährleisten, sollen Banken über solide Instrumente zur Betrugserkennung verfügen. Zu diesem Zweck müssen Banken ihren Kunden eine kostenlose, unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, um Überweisungen aufgrund von Irrtum oder Betrug zu vermeiden. <BR /><BR />Obendrein soll es Kunden möglich sein, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen in Euro festzulegen, der vor der nächsten Überweisung leicht geändert werden kann. <BR /><BR />Nachdem das EU-Parlament die entsprechende Verordnung am Mittwoch genehmigt hat, müssen die Mitgliedsstaaten dem formell noch zustimmen. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedsstaaten 12 Monate Zeit, um diese umzusetzen. <h3> „Entscheidung sollte jedem Einzelnen überlassen werden“</h3>Die meisten Banken in Italien und in Südtirol bieten bereits Echtzeit-Überweisungen an, teilweise mit Extragebühren, welche künftig wegfallen werden. <BR /><BR />„Zwar sind Sofortüberweisungen in vielen Situationen hilfreich, doch es birgt auch ein Risiko: Das Geld ist in dem Moment weg, wo ich auf Senden drücke. Das muss jedem klar sein“, sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. <BR /><BR />Daher sei es wichtig, dass Überweisungslimits eingeführt werden und diese nicht so einfach über den Homebanking-Dienst geändert werden können, meint Bauhofer. Außerdem sollte die Aktivierung des Dienstes stets „optional“ sein, das heißt explizit auf Anfrage der Kunden, und erst nach angemessener Aufklärung über die Risiken. „Der Dienst sollte nicht einseitig von der Bank eingeführt werden“, so Bauhofer. <BR />