Vor allem eine Gruppe könnte durch die Finger schauen – und sogar noch draufzahlen müssen.<BR /><BR /><BR /><BR />Die Einkommensteuer IRPEF („Imposta sul reddito delle persone fisiche“) ist eine progressive Steuer, mit dem Einkommen (damit ist nicht nur der Lohn gemeint) steigt auch der Steuersatz an. <BR /><BR />Aktuell erfolgt dies nach einem 5-stufigen Modell: Bis zu einem Einkommen von 15.000 Euro liegt der Steuersatz bei 23 Prozent, zwischen 15.000 und 28.000 Euro sind es 27 Prozent, zwischen 28.000 und 55.000 Euro 38 Prozent, zwischen 55.000 und 75.000 Euro 41 Prozent und für den Einkommensanteil über 75.000 Euro wird der Höchststeuersatz von 43 Prozent berechnet.<BR /><BR /><b>4 Steuerstufen</b><BR /><BR />Aus diesen 5 Stufen sollen ab dem kommenden Jahr 4 werden, die Steuersätze sollen bei 23 Prozent (bis 15.000 Euro), 25 Prozent (bis 28.000 Euro), 35 Prozent (bis 50.000 Euro) und 43 Prozent (über 50.000 Euro) liegen. Wie man sieht, sollen vor allem die mittleren Einkommen zwischen 20.000 und 50.000 Euro entlastet werden.<BR /><BR />Auch die Gemeinden und Regionen werden ihre zusätzlichen Steuern mit dem neuen Haushaltsgesetz anpassen müssen. Wie die Zeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, muss das System der Zusatzsteuern der Regionen und der 2959 Gemeinden, die sich für eine Differenzierung der Steuersätze nach Einkommensklassen entschieden haben, mit den auf staatlicher Ebene vorgesehenen Steuersätzen harmonisiert werden. <BR /><BR />Das Problem: Die Reform der IRPEF geht auf staatlicher Ebene zwar mit einer Überarbeitung der Abzüge und Senkungen der zu zahlenden Steuern einher, für die Gebietskörperschaften ist dies aber nicht vorgesehen. Insbesondere bei höheren Einkommen könnte das dazu führen, dass sich die Steuerlast sogar erhöht.<BR /><BR /><b>Auch für Renten</b><BR /><BR />Mit dem Haushaltsgesetz hat die Regierung in die Grundfreibeträge auf das Einkommen eingegriffen: Bei einem Einkommen von über 50.000 Euro werden sie auf Null reduziert. Für Einkommen bis zu 15.000 Euro gibt es einen Abzug von 1880 Euro. Für Einkommen über 15.000 Euro und bis zu 28.000 Euro haben Arbeitnehmer einen Grundfreibetrag von 1910 Euro. <BR /><BR />Zu diesem Betrag wird ein variabler Betrag hinzugerechnet, der bei einem Einkommen von 15.000 Euro am höchsten ist (1190 Euro) und schrittweise sinkt, bis er bei einem Einkommen von 28.000 Euro entfällt. Liegt das Einkommen dagegen zwischen 28.000 Euro und 50.000 Euro, beginnt der Abzug bei 1910 Euro und sinkt mit steigendem Einkommen.<BR /><BR /><b>Höhere Einkommen stärker belastet</b><BR /><BR />Gleiches gilt für die Renten, bei denen der Abzug beispielsweise für Einkommen bis 8500 Euro auf 1955 Euro steigt. Für höhere Einkommen ändern sich die Berechnungsparameter. Abgesehen von den Zahlen war und ist die Idee hinter der Reform, allen Steuerklassen eine Steuersenkung gegenüber dem Niveau von 2021 zu garantieren.<BR /><BR />Es gibt jedoch keine Abzüge bei den Zusatzsteuern, sie werden einfach mit dem Satz der Einkommensklasse erhoben. Die Regionen und Gemeinden haben ein Interesse daran, die bisherigen Gesamteinnahmen zu erhalten. Kurz gesagt: Wer mehr als 50.000 Euro verdient, läuft Gefahr, mehr zu zahlen. Sowohl für die Irpef, bei der es für die Betroffenen keine Abzüge gibt, als auch für die Zusatzsteuern. Mit der Vereinheitlichung der Steuerklassen könnte die Belastung für diese Einkommensgruppe sogar noch viel höher ausfallen. Offizielles wird es dazu aber erst in einigen Monaten geben. Die Behörden haben bis zum 31. März Zeit, ihre Zusatzsteuern an das neue System anzupassen.