„Das Verfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des betreffenden Landesgesetzes bestätigt und auch die Gültigkeit des Mailänder Abkommens. Natürlich bleibt unsere Kritik an den vom Landtag beschlossenen Kriterien weiterhin aufrecht. Allerdings eröffnet dieses Urteil, auch aufgrund der vermehrten Rechtssicherheit, Möglichkeiten, Vorschläge zur Verbesserung des Landesgesetzes einzubringen und auszuhandeln“, unterstreicht Ebner.Nun gelte es auf politischer Ebene abzuklären ob die Regierung Monti in dieser, wie auch in anderen Fragen, den Dialog mit der Landesregierung suche, oder weiterhin auf ihre Vorgangsweise beharrt.„Allerdings stärkt dieses Urteil zweifelsohne die Verhandlungsposition des Landes entscheidend. Die Finanzierungssicherheit unserer Autonomie geht auf alle Fälle gestärkt aus diesem Urteil hervor“, meint Ebner.„Dieses Urteil stärkt unsere Autonomie und trägt sicherlich auch zu einem Abbau der letzthin verstärkt aufgetretenen Spannungen zwischen Bozen und Rom bei. Ebenso dürfte es auch den lokalen Befürwortern radikaler Lösungsvorschläge einigen Wind aus den Segeln nehmen, was in einer international wirtschaftlich schwierigen Situation umso wichtiger ist“, erklärt Ebner abschließend.