Bereits vor einigen Jahren hatte Italien eine Altersteilzeit getestet, damals hatte sich das Vorhaben allerdings als Flop erwiesen. Nun versucht es die Regierung noch einmal mit einem überarbeiteten Modell. <BR /><BR />Aus Sicht des „WIKU“-Rentenfachmannes Alexander Oberkofler eine gute Idee: „Angehende Pensionistinnen und Pensionisten wünschen sich oft einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, um nicht von heute auf morgen abrupt aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit in den letzten Arbeitsjahren würde diesem Wunsch entsprechen.“<h3> So funktioniert es</h3>Konkret funktioniert es so: Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die bis spätestens Ende 2027 die Voraussetzungen für eine Altersrente oder eine vorzeitige Altersrente erreichen, können nun bei ihrem Arbeitgeber ansuchen, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln. Die Arbeitszeit kann dabei um 25 bis 50 Prozent reduziert werden. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-74076583_quote" /><BR /><BR /><BR />Damit das Modell für Arbeitnehmer interessanter wird, ist ein finanzieller Anreiz vorgesehen: Der Arbeitnehmer wird von den Sozialbeiträgen befreit, ihm bleibt also mehr netto vom brutto - bis zu einem Deckel von maximal 3.000 Euro pro Jahr. <BR /><BR />Zudem schreibt das Renteninstitut INPS für die reduzierte Arbeitszeit Rentenansprüche gut, also ob man Vollzeit arbeiten würde. Für die zukünftige Rente gibt es somit keine wesentlichen Nachteile. <BR /><BR />Kann das wirklich sein? Für den Fachmann fällt das erste Urteil gut aus: „Auf den ersten Blick scheint es aus wirtschaftlicher Sicht für die Arbeitnehmer keine Nachteile zu geben – es scheint alles positiv zu sein. Im Gegenteil, es ist sogar eine Gutschrift eines Teiles der Rentenbeiträge bis zu einem Deckelbetrag von 3.000 Euro vorgesehen, der dann als zusätzliches Lohnelement ausbezahlt wird. Außerdem soll auch die Reduzierung der Beitragsleistung durch das Arbeitsverhältnis in Teilzeit keine negative Auswirkung auf den zu erwartenden Rentenbetrag haben.“ <h3> Pflicht zur Einstellung von jungen Mitarbeitern</h3>Mit dem neuen Gesetz führt die Regierung diese Alterszeit vorerst für zwei Jahre probeweise ein. Sie gilt also nur 2026 und 2027 und richtet sich nur Arbeitnehmer der Privatwirtschaft mit einem unbefristetem Vollzeitvertrag. <BR /><BR />Eine weitere Einschränkung: Diese neue Form der Altersteilzeit ist nur in Betrieben mit höchstens 50 Mitarbeitern möglich. Und: Im Gegenzug für die Teilzeit eines älteren Mitarbeiters muss das Unternehmen einen neuen Mitarbeiter, der jünger ist als 34 Jahre, unbefristet in Vollzeit einstellen. <BR />Dies kann für Betriebe auch ein Vorteil sein. Oberkofler: „Bedienstete, die seit vielen Jahren im Betrieb tätig sind, könnten so jüngere Fachkräfte ein Stück weit begleiten und das erworbene Fachwissen weitergeben.“<h3> Warten auf Durchführungsbestimmungen</h3>Wie sich die neue Altersteilzeit in der Praxis durchsetzen wird, muss man allerdings erst noch sehen. „Obwohl diese Maßnahme bereits vom Parlament verabschiedet worden und somit beschlossene Sache ist, bleibt abzuwarten, wie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen aussehen und ob diese nicht aufwändige Verwaltungsmaßnahmen vorsehen.“ Werde der damit verbundene bürokratische Aufwand zu hoch, könne das Unternehmen abschrecken. <BR /><BR />Ein anderer offener Punkt betrifft die Neueinstellung der Jungen: „Bestimmt spielt auch der Fachkräftemangel eine entscheidende Rolle, denn derzeit zeigt die Erfahrung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum letzten Tag voll arbeiten und auch nach dem Renteneintritt, teilweise sogar Vollzeit, wieder in das Berufsleben einsteigen“, sagt Oberkofler. <BR /><BR />Nicht zuletzt hat Italien nur begrenzte Mittel zur Verfügung gestellt. Man rechnet damit, dass italienweit nur rund 1.000 Arbeitnehmer davon profitieren können.