<h3> Schrittweise Anpassung an höhere Lebenserwartung</h3>Ein heikler Punkt war von Anfang an die automatische Anpassung der Rentenvoraussetzungen an die steigende Lebenserwartung. Drei Monate mehr hätten es ab 2027 ursprünglich werden sollen, im Maßnahmenpaket zum Haushaltsgesetz, der „manovra“, hat man sich geeinigt, dass die Erhöhung nicht auf einen Schlag greift, sondern auf zwei Jahre verteilt wird: <BR /><BR />Somit steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2027 zunächst um einen Monat auf 67 Jahre und einen Monat und erst ab 2028 auf 67 Jahre und drei Monate – jeweils bei mindestens 20 Beitragsjahren. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1256889_image" /></div> <BR /><BR />Ähnlich sieht es bei der vorzeitigen Altersrente aus. Dafür sind ab 2027 dann 42 Jahre und elf Monate an Beitragszeiten (heute 42 Jahre und zehn Monate) erforderlich, ab 2028 dann 43 Jahre und ein Monat. Frauen brauchen ab 2027 41 Jahre und elf Monate und ab 2028 42 Jahre und einen Monat (heute sind es 41 Jahre und zehn Monate). <BR /><BR />Unverändert bleibt die sogenannte „Wartefrist“ von drei Monaten zwischen Erreichen der Voraussetzungen und tatsächlichem Rentenbeginn. Zuvor war angedacht worden, im Maßnahmenpaket festzuschreiben, dass das Renteneintrittsfenster ab 2032 um vier bis sechs Monate weiter nach hinten verlegt werden soll; im endgültigen Text ist davon nichts zu finden. <h3> „Quote 103“ und Frauenregelung laufen aus </h3>Schon früh hatte sich das Aus für die Frührente mit der „Quote 103“ (62 Jahre alt und mindestens 41 Dienstjahre) abgezeichnet. Sie wird für 2026 nicht mehr aufgelegt. Wer allerdings die Voraussetzungen noch innerhalb 2025 erreicht hat, kann sie weiter nutzen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1256892_image" /></div> <BR />Nicht mehr fortgesetzt wird – entgegen früheren Ankündigungen – auch die Frauenregelung („Opzione donna“), dank der bisher Frauen mit 35 Beitragsjahren eine Rente mit 59 bis 61 Jahren antreten konnten, sofern sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllten. Auch sie gilt nur noch für Frauen, die die Voraussetzungen bis Ende 2025 erfüllt haben.<h3> „Ape sociale“ bleibt </h3>Von den bislang regelmäßig verlängerten Sonderwegen in den vorzeitigen Ruhestand bleibt somit 2026 nur noch die vorzeitige Sozialrente („Ape sociale“) bestehen. Sie ist bestimmten Gruppen – darunter Arbeitslose, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung sowie Beschäftigte in besonders belastenden Berufen – vorbehalten. <BR /><BR />Wenn sie – je nach Beruf – 30 bis 36 Beitragsjahre nachweisen können, können Sie ab einem Alter von 63 Jahren und fünf Monaten diese vorzeitige Sozialrente erhalten. Sie beträgt maximal 1500 Euro brutto im Monat und wird so lange ausgezahlt, bis man das gesetzliche Rentenalter (67 Jahre) erreicht hat und die normale Altersrente beziehen kann. <BR /><BR />Nicht zu vergessen: Wer die vorzeitige Sozialrente erhält, darf nach Rentenantritt kein Lohneinkommen mehr beziehen. Erlaubt sind nur gelegentliche Tätigkeiten, bei denen man nicht mehr als 5000 Euro im Jahr verdient. <h3> Abfertigung und Zusatzrente</h3>Erhalten geblieben ist der Plan, die private Altersvorsorge zu stärken: Deshalb wird ab Juli 2026 für neu eingestellte Arbeitnehmer der Privatwirtschaft die Abfertigung (TFR) automatisch in den Zusatzrentenfonds fließen – außer man widerspricht innerhalb von sechs Monaten.<BR /><BR />Bislang war es so, dass die Beschäftigten mitteilen mussten, ob die Abfertigung im Betrieb bleiben oder in einen Zusatzrentenfonds fließen soll. Künftig ist der Fonds also der Regelfall.<h3> Kürzungen bei Fonds für Früh- und Schwerarbeiter</h3>Unverändert bleiben zwar die besonderen Rentenregeln für frühe Berufseinsteiger („precoci“), die schon vor dem 19. Lebensjahr zwölf Monate lang Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, sowie für Beschäftigte, die in besonders belastenden Berufen tätig sind. Allerdings werden die dafür vorgesehenen staatlichen Mittel in den kommenden Jahren deutlich gekürzt. Dadurch könnte es ab 2030 zu Einschränkungen bei diesen Ausnahmeregelungen kommen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1256895_image" /></div> <h3> Bonus Giorgetti wird fortgeführt</h3>Bestätigt wurde der sogenannte „Bonus Giorgetti“. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die bereits die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente erfüllen, aber im Job bleiben: Anstatt dass die Sozialabgaben (Pensionsbeiträge, Beiträge für Arbeitsunfallversicherung usw.), die zu ihren Lasten gehen, an das Renteninstitut NISF/INPS abgeführt werden, wird dieses Geld Monat für Monat mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer überwiesen – und zwar steuerfrei. Der Bonus landet also netto beim Arbeitnehmer. <BR /><BR />Wer den Bonus beantragen will, muss bis 31. Dezember 2026 die Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (42 Jahre und zehn Monate an Versicherungszeiten für Männer und 41 Jahre und zehn Monate für Frauen).<h3> Studienjahre: Alles bleibt beim Alten</h3>Ein Vorschlag, der im Vorfeld für viele Schlagzeilen gesorgt hatte, war jener, den Nachkauf der Studienjahre neu zu regeln und de facto unattraktiver zu gestalten. <BR /><BR />Geplant war, dass für jene, die ein dreijähriges Hochschulstudium (laurea breve) absolviert haben, die nachgekauften Studienjahre nicht mehr voll für die Rente angerechnet werden sollten. Dieser Vorschlag hat es aber nicht mehr in die endgültige Version der „manovra“ geschafft. <h3> Pflicht- und Zusatzrente nicht kombinierbar</h3>Um Einsparungen zu erzielen, streicht die Regierung eine erst vor einem Jahr eingeführte Regelung wieder, die die vorzeitige Rente nach dem beitragsbezogenen System („pensione anticipata contributiva“) betrifft.<BR /><BR />Diese Frührente erlaubt es, mit 64 Jahren in Pension zu gehen, ist aber nur für all jene möglich, deren Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird, die also nach 1996 erstmals rentenversichert waren. Zudem braucht man 20 Beitragsjahre und die erwartete Rente muss eine bestimmte Höhe – das Dreifache des Sozialgeldes (rund 1620 Euro) – erreichen. <BR /><BR />Die Logik dahinter: Wer lange und gut verdient hat, darf früher gehen – wer niedrige Beiträge hat, nicht. Diese Form der Frührente ist also vor allem für Gutverdiener mit stabilen Erwerbsbiografien eine Option. <BR /><BR />Im Vorjahr war eingeführt worden, dass man, um auf den geforderten Rentenbetrag zu kommen, auch Renditen aus dem Zusatzrentenfonds drauflegen kann. Diese Möglichkeit streicht das neue Haushaltsgesetz wieder. <BR /><BR />Die Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung gilt auch für die „pensione anticipata contributiva“: Ab 2027 muss man dafür 64 Jahre und einen Monat alt sein sowie 20 Jahre und ein Monat an Beitragszeiten haben (ab 2028: 64 Jahre und drei Monate sowie 20 Jahre und drei Monate).