Wie so oft kommt es nun aber auf die Details an. Das gilt es jetzt noch zu regeln, damit die Steuerreform auch tatsächlich zum großen Wurf werden könnte. <BR /><BR /><b>Steuerabsetzmöglichkeiten reduzieren</b><BR /><BR />Sogenannte Mikrosteuern, welche dem Steuerzahler und der Finanzverwaltung eine Menge Arbeit aufhalsen und dem Staat unter dem Strich wenig bringen, sollen abgeschafft werden. Grundlegend überarbeitet soll auch das System der Steuerabsetz- und -abzugbeträge werden. Rund 500 solcher Maßnahmen gibt es, wobei die wirklich wichtigen auf einige wenige reduziert werden könnten. Um das System zu vereinfachen, würden einige Steuerabzüge dann wegfallen. <BR /><BR />Es soll auch ein steuerlicher Einheitstext erlassen werden, der in einer verständlicheren Sprache alle steuerlichen Bestimmungen in einem einzigen Regelwerk umfasst. <BR /><BR /><b>Reduzierung der Steuern für den Mittelstand</b><BR /><BR />Ein Kernpunkt der Reform stellt die Überarbeitung der Einkommensteuer dar, wobei unter Beibehaltung der Progression die Steuersätze für die Bezieher von mittleren Einkommen besonders entlastet werden sollen. <BR /><BR />Aktuell leidet der Mittelstand unter der Tatsache, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 28.000 Euro der Steuersatz von 27 Prozent angewendet wird, für jeden Euro über 28.000 Euro dann hingegen der Steuersatz von 38 Prozent. Der Sprung von 11 Prozentpunkten straft direkt den Mittelstand, weswegen eine Abänderung angebracht scheint. <BR /><BR />Es ist auch davon auszugehen, dass die „Flat tax“ für Freiberufler überarbeitet wird – in welcher Form, wird sich erst zeigen. Vermutlich wird es eine generelle Abkehr von den verschiedenen Ersatzsteuern geben und eine Vereinheitlichung der Steuersätze für die Erträge aus dem Einsatz von Kapital, welche derzeit unterschiedlich ausfallen. <BR /><BR /><b>Katasterwerte werden überarbeitet</b><BR /><BR />Ein weiterer zentraler Punkt der Reform, der bereits zum Streit innerhalb der Regierungsparteien geführt hat, ist die Überarbeitung der Katasterwerte von Immobilien. Die Katasterwerte sind Werte, die zu Steuerzwecken gebraucht werden: So werden diese für die Ermittlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) und der Steuern bei Übertragung der Immobilien verwendet. Diese fußen auf „alten“ Werten und Parametern, die in den letzten 30 Jahren nie überarbeitet wurden. <BR /><BR />Mit dem Marktwert haben diese Werte wenig zu tun – so kann es vorkommen, dass ältere Immobilien einen Katasterwert haben, der weit unter der Hälfte des Marktwertes liegt. <BR /><BR />Diese Werte sollen nun näher an die Marktwerte herangebracht werden. Die Überarbeitung sollte aber laut Ermächtigungsgesetz nicht zu einer höheren Besteuerung führen, wie Regierungschef Mario Draghi bereits mehrfach zu versichern versucht hat. <BR /><BR />Unklar ist, wieso dann überhaupt eine Überarbeitung vorgenommen werden soll – die Befürchtung ist natürlich, dass eine Überarbeitung der Katasterwerte früher oder später zu einer indirekten Erhöhung der Besteuerung der Immobilien und deren Käufe führen werden. <BR /><BR />Ob auch in Zukunft eine günstige Übertragung von Immobilien, zum Beispiel bei Erbregelungen oder bei Verkäufen zwischen Privaten möglich ist, steht derzeit noch in den Sternen. <BR /><BR /><b>IRAP wird graduell abgeschafft</b><BR /><BR />Ein weiterer zentraler Punkt ist die Abschaffung der IRAP. So sollen in einem ersten Moment die unterschiedlichen Steuersätze und Ermittlungsarten der Bemessungsgrundlagen der IRAP, welche derzeit für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelfirmen harmonisiert bzw. zusammengeführt werden. In einem zweiten Moment sollte die Wertschöpfungssteuer IRAP dann gänzlich abgeschafft werden und durch eine Erhöhung der Einkommens-und Körperschaftsteuer ausgeglichen werden.<BR /><BR /><b>Angleichung an europäische Standards</b><BR /><BR />Interessant ist auch der Hinweis im Ermächtigungsgesetz, dass das aktuelle System zur steuerlichen Anerkennung von Kosten überarbeitet werden soll. Aktuell sind steuerlich nicht alle Kosten für Freiberufler und Unternehmen steuerlich absetzbar – so sind zum Beispiel die Kosten für den Erwerb von Autos und für Treibstoff nur im Ausmaß von 20 Prozent steuerlich absetzbar. Diese Unterschiede zwischen steuerlicher und zivilrechtlicher Bemessungsgrundlage sollen abgeschafft werden. Eine gute Nachricht.<BR /><BR /><b>Ein großes Aber</b><BR /><BR />Es gibt ein jedoch großes Aber: Laut dem Ermächtigungsgesetz dürfen die verschiedenen Maßnahmen nicht zu einer Mehrbelastung der Staatsfinanzen führen. Mit anderen Worten: Die Mindereinnahmen der Steuererleichterungen müssen durch Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen finanziert werden. Dementsprechend kann die große Reform nicht Steuererleichterungen für alle bringen, sondern wird für einige auch Steuererhöhungen mit sich bringen. <BR /><BR /><b>Das Fazit</b><BR /><BR />Die Absichten des Ermächtigungsgesetzes erscheinen lobenswert. Klar ist aber auch: Das Ermächtigungsgesetz ist nur eine Hülle – wesentlich wird sein, was die gesetzesvertretenden Dekrete im Detail regeln. Und hierzu gibt es noch keine Einblicke. Und ob die vielen Erwartungen erfüllt werden können oder ein Trugbild darstellen, wird die Zukunft zeigen. <BR /><BR /><i>*Gert Gasser ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lana</i><BR /><BR /><BR />