Gastgewerbliche Betriebe in Italien sind verpflichtet, ihren G?sten Jodsalz zur Verf?gung zu stellen. Ein Gesetzesentwurf, mit dem sich die Regierung in Rom derzeit besch?ftigt, sehe vor, hohe Strafen einzuf?hren, sollte diese Pflicht nicht erf?llt werden, erkl?rte der HGV. Im Gesetzesentwurf seien Sanktionen von 2000 Euro bis 6000 Euro vorgesehen.?Solche drastischen finanziellen Strafen empfinden wir als vollkommen ?berzogen?, kritisierte HGV-Pr?sident Manfred Pinzger. Auf Anregung des HGV habe eine Delegation der Autonomen Provinz Bozen bereits bei einer technischen Sitzung in Rom ihren Unmut ?ber die Versch?rfung der Vorschrift vorgebracht.Nun gelte es, sich weiterhin auf staatlicher Ebene gegen die Gesetzes?nderung einzusetzen. ?Zu den bereits bestehenden b?rokratischen Belastungen k?nnen wir nicht noch derartige Schikanen f?r unsere gastgewerblichen Betriebe hinnehmen?, so HGV-Direktor Thomas Gruber abschlie?end in der Presseaussendung.?