Bis Ende 2015 werden Akademikern, die ab 2011 nach Italien zurückgekehrt sind bzw. zurückkehren, grandiose Steuerboni beschert“, erklärt Alexandra Egger von der ASGB-Jugend.Das Gesetz ist eigentlich gar nicht mehr taufrisch. Verabschiedet wurde es Ende Dezember 2010. Aber zuerst zum Gehaltvollen: Wer die Gesetzesvoraussetzungen hat, dem werden – im Falle einer Frau – nur 20 Prozent des Einkommens besteuert.Ist der Antragsteller ein Mann, dann werden nur 30 Prozent des Einkommens besteuert. „Das heißt, bei einem Einkommen von 20.000 Euro werden bei Frauen nur 4000 Euro besteuert, bei Männern 6000 Euro“ , sagt Egger.In den Genuss dieser Steuerbegünstigung können erstens nur Akademiker kommen, die einen Studientitel im Ausland erworben haben oder die nach Abschluss des Studiums für mindestens zwei Jahre im Ausland gearbeitet haben. _________________________________________________________Mehr zur Regelung des Gesetzes lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Dolomiten".