Im Finanzministerium hieß es zur APA, dass die Republik wieder in Brüssel vorstellig werden müsste, wenn beim Abbau die Höchstsummen an erlaubten Staatsbeihilfen überschritten werden – unabhängig davon welches Abwicklungsmodell gewählt würde, also auch im Fall einer Abwicklungsanstalt.Juristen, die sich mit der Causa für die Hypo schon beschäftigen, argumentieren, dass das EU-Beihilfeverfahren zur Hypo nur bis 2017 gilt, die geplante Anstalt aber auf zumindest ein Jahrzehnt angelegt sei.Die operative Bank – im Kern die Balkantöchter – höre 2015 auf zu existieren, also sobald diese Balkanbanken verkauft seien.Die letzten Landeshaftungen für die Hypo-Anleihen reifen 2017 ab.Sollten in 10 oder 20 Jahren durch realisierte Verluste aus der Anstalt weitere staatliche Bedeckungen nötig sein, ist es strittig, ob dafür extra wieder ein placet aus Brüssel einzuholen wäre, hieß es am Freitagnachmittag von Juristenseite.apa