Konkret gilt: Bewertungen sind nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung abgegeben werden. Zudem müssen sie auf einer nachweisbaren Erfahrung beruhen, etwa durch einen steuerlichen Beleg. Gekaufte oder beeinflusste Rezensionen sind ausdrücklich verboten. Nach zwei Jahren verlieren Bewertungen ihre Aktualität und damit ihre rechtliche Zulässigkeit.<BR /><BR /><embed id="dtext86-74088609_quote" /><BR /><BR />Für Gäste bringt das klare Vorteile: Sie können sich eher darauf verlassen, dass Bewertungen tatsächlich von Personen stammen, die die Leistung in Anspruch genommen haben – und dass diese Eindrücke aktuell sind. Für Betriebe wiederum wird es einfacher, sich gegen ungerechtfertigte oder gefälschte Bewertungen zu wehren. Sie können solche künftig melden und deren Entfernung beantragen.<BR /><BR />„Die gesetzliche Neuerung ist für Verbraucher natürlich eine sinnvolle Sache, die sich in ihren Entscheidungen sehr stark auf Online-Bewertungen verlassen“, sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegenüber diesem Medium. „Je echter diese Bewertungen sind, desto besser.“<BR /><BR />Lob für die Maßnahme kommt auch von den Tourismusbetrieben in Südtirol. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die neuen Bestimmungen als wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz. Gemeinsam mit den nationalen Verbänden FIPE, Confcommercio und Federalberghi habe man sich dafür eingesetzt, dass Bewertungen in Gastronomie und Beherbergung auf realen Erlebnissen basieren.<BR /><BR />„Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Gäste Informationen suchen und buchen, grundlegend verändert. Umso wichtiger ist es, dass Online-Bewertungen korrekt, verlässlich und fair sind – für Betriebe ebenso wie für Gäste“, betont HGV-Präsident Klaus Berger.<h3> Leitlinien werden erarbeitet</h3>Offen ist noch, wie die praktische Anwendung im Detail aussehen wird. Die gesamtstaatliche Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde soll dazu Leitlinien erarbeiten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Plattformen die Echtheit von Bewertungen überprüfen – etwa durch den Upload von Kassabelegen oder andere Nachweise.<BR /><BR /><embed id="dtext86-74089472_quote" /><BR /><BR />„Wichtig ist, dass die Ausarbeitung praxisnah erfolgt und die neuen Bestimmungen für die Gastbetriebe umsetzbar sind“, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.<BR /><BR />„Die Anwendung ist der entscheidende Knackpunkt“, betont auch Verbraucherschützerin Bauhofer. „Vom technischen Prozedere hängt letztlich vieles ab – und ob die Portale nur für Italien ein eigenes Verfahren implementieren, gilt es abzuwarten.“